Manchmal leben ältere Personen nicht die ganze Zeit
im Betagten- und Pflegeheim.
Sie sind zum Beispiel nur am Tag im Heim.
Oder sie sind nur in der Nacht im Heim.
Wir sagen zu diesem Angebot:
Tages- und Nacht·strukturen.
Die Abkürzung dafür ist: TuNS.
TuNS sind wichtige Angebote.
Sie entlasten Familien·angehörige.
Zudem kann eine ältere Person so vielleicht länger Zuhause leben bleiben.
TuNS verbessern deshalb die Lebens·qualität von älteren Personen
und von ihren Familien.
Es gibt noch nicht genug TuNS im Kanton St.Gallen.
Das Amt für Soziales unterstützt deshalb Einrichtungen,
die TuNS anbieten und aufbauen wollen.
Zulassung
Das ist wichtig:
Die TuNS brauchen eine Zulassung vom Kanton.
Eine Zulassung ist wie eine Bewilligung.
Nur mit Zulassung bezahlen die Krankenkasse und die Gemeinde
oder der Kanton einen Teil der Pflegekosten.
Hier finden Sie eine Liste mit TuNS, die eine Zulassung haben.
Klicken oder Tippen Sie auf den Link:
Verzeichnis der zugelassenen TuNS
Das Gesetz regelt die Zulassung.
Hier finden Sie das Gesetz.
Tippen oder klicken Sie auf den Link:
Verordnung über die Zulassung von Tages- und Nacht·strukturen
Das Gesetz ist nicht in Leichter Sprache.
Wer bezahlt für die Pflege?
Für die Pflegekosten in den TuNS bezahlen:
- die pflege·bedürftige Person,
- die Krankenkasse und
- die Gemeinde.
Die pflege·bedürftige Person muss einen Antrag bei der Gemeinde stellen.
Nur dann bezahlt die Gemeinde einen Teil der Pflegekosten.
Hier finden Sie mehr Informationen dazu,
wer wie viel für die Pflege bezahlt.
Klicken oder Tippen Sie auf den Link:
Finanzierung – Wer bezahlt die Pflege?
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen