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Zur Förderung der Ausbildung auf Tertiärstufe gewährleistet der Kanton St.Gallen unter Vorbehalt der kantonalen Volksabstimmung vom 24. November 2024 für Pflegestudierende der Tertiärstufen A und B mit Studiumsbeginn ab 1. Juli 2024 einen Ausbildungsbeitrag. Von den finanziellen Mitteln profitieren sowohl Personen, die über einen Abschluss als FaGe EFZ verfügen als auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

Weitere Informationen (insbesondere hinsichtlich der Gesuchstellung etc.) werden spätestens per Ende November 2024 auf dieser Webseite publiziert.

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Dienst für Pflege und Entwicklung

Gesundheitsdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen