Wiedereinsteigende leisten einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege. Für eine gelingende Rückkehr in die Pflege wird einerseits der Besuch eines Wiedereinstiegskurses und andererseits die enge Begleitung der Wiedereinsteigenden in die Praxis empfohlen.
Das Anbieten von Wiedereinstiegskursen gilt im Bereich der Personalgewinnung als eine von mehreren Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Der Kanton St.Gallen leistet daher einen finanziellen Beitrag an Dipl. Pflegefachpersonen HF/FH, die einen Wiedereinstiegskurs oder einzelne Module davon absolviert haben.
Gesuch Finanzielle Unterstützung Wiedereinstieg in die Pflege
Verfügen Sie über ein Pflegediplom auf Tertiärniveau und haben Lust, wieder in den Pflegeberuf einzusteigen? Als Wiedereinsteigerin/Wiedereinsteiger leisten Sie einen wertvollen Beitrag gegen den Fachkräftemangel in der Pflege. Damit die Rückkehr in die berufliche Praxis erfolgreich gelingt, empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Wiedereinstiegskurses. Im Rahmen des Projekts Umsetzung Pflegeinitiative übernimmt der Kanton St.Gallen gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Kurskosten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Schweizer Bildungsabschluss in der Pflege auf Tertiärniveau (bzw. ein ausländischer, vom Bund anerkannter äquivalenter Bildungsabschluss);
- Unterbruch der pflegerischen Berufstätigkeit seit mind. fünf Jahren, der vor max. sechs Monaten beendet wurde;
- Wohnsitz im Kanton St.Gallen;
- Absicht zur Berufstätigkeit in einer Gesundheitsinstitution oder -organisation des Kantons St.Gallen.
Für einen erfolgreichen und nachhaltigen Wiedereinstieg in die Pflege empfiehlt sich die enge Begleitung der Rückkehrenden in der Praxis. Das Umsetzungskonzept «Wiedereinstieg in die Praxis» inkl. den beiden zugehörigen Vorlagen wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Verbänden und Betrieben erstellt und dient den Institutionen und Organisationen als praxisnaher Leitfaden für die Begleitung von Wiedereinsteigenden. Sämtliche Angaben sind als Richtwerte zu verstehen und können bzw. sollen den individuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Noch offene Fragen?
Dienst für Pflege und Entwicklung
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen