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Ausbildungsverpflichtungen gelten als eine von mehreren Handlungsmassnahmen zur Förderung der praktischen Ausbildung. Eine einheitliche Grundlage für sämtliche Versorgungsbereiche soll die Ausbildung von nicht-universitären Gesundheitsberufen in den Listenspitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen regeln.

Nachstehend finden Sie das «Konzept Ausbildungsverpflichtung in den nicht-universitären Gesundheitsberufen (KNUG)». Ausserdem sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildungsverpflichtung in den FAQ zusammengefasst.

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Dienst für Pflege und Entwicklung

Gesundheitsdepartement

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9001 St.Gallen