Die Heilpädagogische Frühförderung ist ein Angebot für Kinder mit einer Behinderung oder einer Entwicklungsverzögerung ab Geburt bis zum Schuleintritt.
Die Heilpädagogische Frühförderung im Vorschulalter ist
- für Kinder, die dem Unterricht in der Regelschule ohne spezifische Unterstützung voraussichtlich nicht folgen können.
- für Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderung.
- für Kinder mit einer generalisierten eindeutigen Entwicklungsverzögerung oder mit Entwicklungsrückständen.
- für Kinder mit einer Hörbeeinträchtigung.
- für Kinder mit einer nachweisbaren funktionellen Sehstörung.
- für Kinder mit einer Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck-, Redefluss- und Kommunikationsstörung oder -verzögerung.
Ärztinnen und Ärzte sind zuständig für die Indikationsstellung. Sie überprüfen langdauernde sonderpädagogische Massnahmen im Vorschulalter. Mit einer entwicklungspädiatrischen Untersuchung erstellen sie unter Berücksichtigung von weiteren spezialärztlichen Abklärungen ein Entwicklungsprofil und eruieren so weit wie möglich die Ursachen.
Bei Bedarf leiten sie eine Fachabklärung (Logopädie, Heilpädagogische Früherziehung, Audio-Pädagogik, Low-Vision-Pädagogik) ein.
Die Ärztinnen und Ärzte beantragen Art und Intensität der Massnahme. Sie leiten den Antrag an die durchführende Therapiestelle weiter, welche den Antrag zur Bewilligung an das Bildungsdepartement einreicht.
Dienste
- Dienste werden von einem privaten oder einem öffentlichen Träger geführt. Sie verfügen über eine kantonale Anerkennung. Die Notwendigkeit einer kantonalen Anerkennung entfällt, wenn Dienste bzw. Ambulatorien von Gemeinden geführt und beaufsichtigt werden. Sie erfüllen dieselben Qualitätsstandards wie die kantonal anerkannten Dienste.
- Heilpädagogischer Dienst St.Gallen - Glarus
- Audiopädagogischer Dienst der Sprachheilschule St.Gallen
- obvita - Bereich Sehberatung für Kleinkinder
Heimkurs Gebärdensprache
Der Heimkurs Gebärdensprache ermöglicht Familien mit gehörlosen und hörbehinderten Kindern den Besuch eines Gebärdensprachkurses des Schweizerischen Gehörlosenbundes (SGB).
Ab 1. Januar 2024 übernimmt das Bildungsdepartement die Kosten des Heimkurses Gebärdensprache des Schweizerischen Gehörlosenbundes. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Anmeldung des Kindes beim Audiopädagogischen Dienst der Sprachheilschule St.Gallen.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Merkblättern.
Privatpraxen
- Logopädinnen, Früherzieherinnen, Audio-Pädagoginnen oder Low-Vision-Pädagoginnen, die selbständig tätig sind, verfügen über eine entsprechende kantonale Anerkennung und Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung.
Sonderschulen
- Sonderschulen können in ihrem Spezialisierungsbereich eine Abteilung Heilpädagogische Frühförderung führen, sofern sie die kantonalen Anforderungen erfüllen und über eine entsprechende kantonale Leistungsvereinbarung verfügen.
Logopädie am Ostschweizer Kinderspital
- Logopädie am Ostschweizer Kinderspital: Bei logopädischen Störungsbildern mit einem komplexen medizinischen Hintergrund deckt die Logopädie am Ostschweizer Kinderspital den überregionalen Bedarf bezüglich Abklärung, Therapie und Beratung ab.
Die Eltern wählen die entsprechende Durchführungsstelle. Allfällige Wechsel der Durchführungsstelle können nach Ablauf der Kostengutsprache eingeleitet werden.
Zeiterfassung und Abrechnungsformular
- Zeiterfassungs- und Abrechnungsformular Logopädie im Vorschulalter ab 1. Januar 2021
- Zeiterfassungs- und Abrechnungsformular Logopädie im Vorschulalter ab 1. Januar 2024
- Zeiterfassungs- und Abrechnungsformular Heilpädagogische Früherziehung
- Merkblatt Logopädie im Vorschulalter - Abrechnungstarif ab 1. Januar 2021
- Merkblatt Logopädie im Vorschulalter - Abrechnungstarif ab 1. Januar 2024
- Abrechnungstarif für selbständig tätige Früherzieherinnen und Früherzieher
Standardisierte Entwicklungsberichte für die Heilpädagogische Frühförderung
Selbständig tätige Logopädinnen und Logopäden
Selbständig tätige Früherzieherinnen und Früherzieher
Noch offene Fragen?
Elvira Amberg
Pädagogische Mitarbeiterin
Sonderpädagogik
Amt für Volksschule
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen