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Beim Erstellen oder Ändern von Bauten und Anlagen sind insbesondere auch die bundesrechtlichen Umweltschutzvorschriften zu berücksichtigen. Das Thema Umweltschutz ist nicht nur während der Bau-, sondern vor allem auch während der Betriebsphase von Bauten und Anlagen zu beachten.

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Bau- und Umweltdepartement Kanton St.Gallen

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten

07.30 – 11.45 Uhr

13.00 – 17.00 Uhr