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Bauen auf belasteten Standorten erfordert spezielle Vorkehrungen. Um hier bauen zu können, muss die Belastungssituation vorgängig abgeklärt werden.

Baubewilligungsverfahren

Damit wir ein Bauvorhaben auf einem belasteten Standort bewilligen können, muss die Bauherrschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens darlegen, dass dem Vorhaben aus abfall- und altlastenrechtlicher Sicht keine Hindernisse entgegenstehen. Die Gemeinden melden uns alle Baugesuche, die belastete Standorte betreffen.

Vermeiden von Verzögerungen im Bewilligungsverfahren

Wir empfehlen frühzeitig Altlasten-Fachleute beizuziehen. Sie begleiten das Bauvorhaben und dokumentieren die Massnahmen. So lassen sich Verzögerungen im Bewilligungsverfahren vermeiden. Verschiedene spezialisierte Firmen bieten entsprechende Dienstleistungen an.

 

Massnahmen bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten

Wir haben jeden belasteten Standorte beurteilt und ihm eine Massnahmenklasse zugewiesen. Je nach Beurteilung und Massnahmenklasse ist ein anderes Vorgehen zu wählen.

Noch offene Fragen?

Amt für Umwelt

Abteilung Boden und Stoffkreislauf, Sektion Boden und Altlasten
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen