Bauen auf belasteten Standorten erfordert spezielle Vorkehrungen. Um hier bauen zu können, muss die Belastungssituation vorgängig abgeklärt werden.
Baubewilligungsverfahren
Damit wir ein Bauvorhaben auf einem belasteten Standort bewilligen können, muss die Bauherrschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens darlegen, dass dem Vorhaben aus abfall- und altlastenrechtlicher Sicht keine Hindernisse entgegenstehen. Die Gemeinden melden uns alle Baugesuche, die belastete Standorte betreffen.
Vermeiden von Verzögerungen im Bewilligungsverfahren
Wir empfehlen frühzeitig Altlasten-Fachleute beizuziehen. Sie begleiten das Bauvorhaben und dokumentieren die Massnahmen. So lassen sich Verzögerungen im Bewilligungsverfahren vermeiden. Verschiedene spezialisierte Firmen bieten entsprechende Dienstleistungen an.
Massnahmen bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten
Wir haben jeden belasteten Standorte beurteilt und ihm eine Massnahmenklasse zugewiesen. Je nach Beurteilung und Massnahmenklasse ist ein anderes Vorgehen zu wählen.
Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten, von denen keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind (sogenannten Bauherrenaltlasten), benötigen wir als Grundlage für die Baubewilligung eine Standortabklärung.
Bei Bauherrenaltlasten muss grundsätzlich der Inhaber oder die Inhaberin der Abfälle die Entsorgungskosten tragen, selbst wenn sie nichts zur Entstehung der Belastung beigetragen haben.
Standortabklärung
Die Standortabklärung muss von einer Altlastenfachperson verfasst werden. Sie enthält Angaben über die anfallenden Abfälle, über die vorgesehene Entsorgung und erbringt den Nachweis, dass die Erstellung oder Änderung von Bauten und Anlagen den Anforderungen der Altlasten-Gesetzgebung entspricht.
Bei Bauvorhaben auf untersuchungsbedürftigen belasteten Standorten muss eine Voruntersuchung durchgeführt werden. Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf, um gemeinsam ein Vorgehen festlegen zu können.
Bauvorhaben auf belasteten Standorten mit Überwachungsbedarf oder Sanierungsbedarf müssen frühzeitig mit uns im Detail besprochen und geplant werden.
Noch offene Fragen?
Abteilung Boden und Stoffkreislauf, Sektion Boden und Altlasten
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen