Die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Kontrollschilder und Fahrzeugausweis auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht gestattet. Als öffentliche Verkehrsfläche gilt jede Verkehrsfläche, die von jedermann benützt werden kann (z.B. Firmenvorplätze).
Unter werkinterner Verkehr fällt laut Verkehrsversicherungsverordnung auch der Fahrverkehr zwischen benachbarten Teilen eines Fabrik- oder Werkbetriebs. Wird dabei die öffentliche Strasse benützt, so kann das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt dem Unternehmen die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschilder auf kurzer Strassenstrecke gestatten, sofern es nachweist, dass für diese Fahrzeuge eine entsprechende Haftpflichtversicherung (Art. 33 VVV) besteht.
Falls Sie Fragen haben oder eine Bewilligung beantragen möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Katasterplan an die Technische Abteilung in St.Gallen-Winkeln mit dem Betreff «Werkinterner Verkehr». Wir werden Sie gerne für eine Beratung kontaktieren.
Gebühren Werkinterner Verkehr (ohne Kontrollschilder)
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 |
---|---|---|
Fahrzeuge bis 3'500 kg | Fr. | 100.– |
Fahrzeuge bis 12'000 kg | Fr. | 250.– |
Arbeitsmotorwagen über 12'000 kg | Fr. | 250.– |
Transportmotorwagen über 12'000 kg (ohne Lastwagen) |
Fr. | 500.– |
Fahrzeuge Garagen | Fr. | 300.– bis 2'500.– |
Lastwagen | Fr. | 500.– bis 2'500.– |
Ladegut auf Ladegabel (mit Kontrollschild) | Fr. | 100.– |
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