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Wenn Sie Ausnahmetransporte durchführen, müssen Sie beim zuständigen Kanton eine Sonderbewilligung einholen.

Dauer- und Einzelbewilligungen

Für Ausnahmefahrten oder -transporte können Dauerbewilligungen bis 44 Tonnen, 3 m Breite, 4 m Höhe, 30 m Länge (sofern Kreisfahrtbedienungen von 10,60 x 30,0 m eingehalten werden) mit Gültigkeit für die ganze Schweiz erteilt werden. Wird eines oder mehrere dieser Masse überschritten, sind nur Einzelbewilligungen zulässig.

Schwertransport LKW

Zuständigkeit

Der Standortkanton oder der Kanton, in dem die bewilligungspflichte Fahrt beginnt, erteilt die Bewilligung mit Gültigkeit für die ganze Schweiz. 

Bewilligung für ausserkantonale Strecken dürfen bis zu folgenden Massen und Gewichten erteilt werden: 

  • Länge 30,00 m
  • Gesamtgewicht: 44 t (50 t wenn nur Autobahnen befahren werden)
  • Breite 3,00 m
  • Achsbelastungen: 12 t
  • Höhe: 4,00 m

Werden Nationalstrassen befahren und eines der obengenannten Masse überschritten, muss das Gesuch für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte auch schriftlich beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) eingereicht werden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erteilt Bewilligungen für Fahrzeuge im Dienste des Bundes sowie für Import- und grenzüberschreitende Transitfahrten.

Weitere Informationen und Antragsgesuche finden Sie unter:

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