Das Mountainbiking erfreut sich zunehmender Beliebtheit, so auch im Wald. Dort ist es nur auf öffentlichen Strassen und Wegen erlaubt, nicht aber auf Trampelpfaden quer durch den Waldbestand.
Biken im Wald
Biken im Wald ist gemäss Waldgesetz nur auf klassierten Strassen und Wegen erlaubt, in der Regel auch auf Wanderwegen. Ein Waldweg ist dann klassiert, wenn er im Gemeindestrassenplan der Gemeinde entsprechend taxiert wurde. Auf der Internetseite geoportal.ch kann nachgeschaut werden, welche Waldstrassen und -wege klassiert sind. Sie sind farbig markiert. Das Befahren von nichtklassierten, schmalen Trails und Wege quer durch den Wald ist illegal. Unklassierte, private Wege dürfen nur dann befahren werden, wenn sie mehr als zwei Meter breit sind. Aufgrund dieser Rechtslage hat die einzelne Velofahrerin oder der einzelne Velofahrer aufgrund der gesamten Umstände zu entscheiden, ob ein Weg für sie oder ihn nicht geeignet oder offensichtlich nicht bestimmt ist.
Eine Richtlinie, herausgegeben durch die Verkehrsdirektorenkonferenz, besagt, dass erst bei Wegen mit einer Breite über zwei Meter ein gefahrloses Kreuzen (Velofahrerinnen und Velofahrer, Fussgängerinnen und Fussgänger) möglich ist.
Im Wald in der Waldregion 1 St.Gallen gibt es ganz wenige ausgeschilderte Bikewege, Trails sind noch seltener. Einzig in der Stadt St.Gallen hat es eine offiziell bewilligte Downhillstrecke. (Waldegg-Trail)
Forstdienst und Jagdverantwortliche in der Waldregion 1 mussten feststellen, dass Bikende vermehrt abseits von befestigten Strassen auf Trails quer durch den Wald fahren. Gemäss kantonaler Waldgesetzgebung ist das Radfahren und Reiten abseits von öffentlichen Strassen und Wegen verboten. Den Bikerinnen und Bikern, die derartige illegale Trails befahren, drohen Bussen.
Forstdienst und Wildhut haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, mit kanalisierenden und aufklärenden Massnahmen Verständnis für den Wald und die Bedürfnisse seiner «Bewohner» zu wecken und das Querwaldein-Fahren zu unterbinden. Weil diese Sensibilisierungsmassnahmen nicht die nötige Wirkung gezeitigt haben, wurden verstärkt Ressourcen in den Vollzug gelegt. In diesem Zusammenhang wurde im Grossraum St.Gallen ein Pilotprojekt initiert und zusammen mit der Polizei Kontrollen im Wald durchgeführt.
Der Projektarbeitsgruppe gehören Fachleute aus Forst und Jagd an. Die Kantonspolizei ist ebenfalls involviert. Weitere Interessengruppen wurden für das Pilotprojekt bewusst nicht dazugenommen, weil in erster Linie Wirkung und Durchführbarkeit von Vollzugsmassnahmen geprüft werden sollten. Das Pilotprojekt wurde im August 2019 gestartet und Ende Oktober 2020 abgeschlossen. Neben Kontrollaktionen sind auch sensibilisierende und andere flankierende Massnahmen geplant. An erster Stelle steht der Dialog.
Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt werden in die Beantwortung der Motion Nr. 42.20.17 (St.Gallen braucht eine Mountainbike-Strategie) fliessen.
Der Wald ist ein beliebtes Ausflugsziel von Sportlern und Erholungssuchenden. Findet diese Erholungsnutzung auf den offiziellen Wegen statt, ist dagegen nichts einzuwenden; im Gegenteil: sich im Wald zu erholen wirkt gesundheitsfördernd.
Allerdings ist das Biken abseits von nicht klassierten Wegen nicht gestattet. Und das aus gutem Grund: Der Wald ist auch Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Vor allem das Wild ist auf Rückzugsgebiete und Ruhe angewiesen. Eine kanalisierte Erholungsnutzung auf den breiten Waldstrassen können Wildtiere (z.B. Rehe) gut einschätzen. Fahren als Beispiel Biker quer durch den Wald, löst dies kräftezehrende und plötzliche Fluchtreaktionen sowie Stress aus, was z.B. in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann. Den erhöhten Nahrungsbedarf deckt das Wild u.a. mit dem Abäsen von Knospen und Blättern. Werden die jungen Bäumchen zu stark verbissen, können die Waldverjüngung und damit letzten Endes die Waldfunktionen gefährdet sein.
Zum Schutz des Lebensraumes wurde das Radfahren im Waldgesetz eingeschränkt. Die Bestimmung stützt sich auf die Bundesgesetzgebung.
Bikesportler, Reiter und andere Nutzergruppen sind gebeten, auf den offiziellen Wegen oder Routen zu bleiben. Ein faires Nebeneinander von Wildtieren und Erholungssuchenden ist eine Grundvoraussetzung, dass der Wald als wertvoller Lebens- und Erholungsraum erhalten bleibt. Der Wald soll nicht nur Kulisse sein.
- Auf bestehenden und/oder markierten Wegen bleiben
- Routenplanung mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln (z.B. www.geoportal.ch Karte Strassenklassierung Gde)
- Rücksicht auf die Wildtiere nehmen (Nachtruhe der Tiere respektieren; keine Fahrten mit Scheinwerfern)
- Signalisationen beachten
- Rücksichtsvoller Umgang mit den übrigen Lebensraumnutzern (z.B. Wanderer)
- Nicht quer durch den Waldbestand fahren
- Keine Bauten im Wald anlegen, keine Terrainveränderungen vornehmen