Der Waldentwicklungsplan legt die Waldentwicklung und Bewirtschaftungsgrundsätze sowie die Waldfunktionen fest.
Im Betriebsplan sind Pflege und Bewirtschaftung des Waldes auf betrieblicher Ebene festgelegt.
An den Wald werden viele verschiedene Ansprüche gestellt. Im Rahmen der forstlichen Planung müssen verschiedene Interessen miteinander abgewogen und für Förderungsmassnahmen örtlich und zeitlich Prioritäten gesetzt werden. Das übergeordnete Instrument dazu ist der Waldentwicklungsplan. Er ist behördenverbindlich.
Die Waldregion ist in vier WEP-Perimeter gegliedert. Alle vier Waldentwicklungspläne «Gallus», «Notker», «Region Rorschach» und «Columban» sind vom Volkswirtschaftsdepartement genehmigt und erlassen worden. Die Waldentwicklungsplanung in der Waldregion ist damit abgeschlossen.
Waldeigentümer mit mehr als 50 Hektaren Wald sind gemäss Waldgesetzgebung verpflichtet, einen Betriebsplan zu erstellen. Der Betriebsplan (BP) ersetzt den bisherigen Wirtschaftsplan. Er legt die Bewirtschaftungsziele für das Waldeigentum während den kommenden 15 Jahren fest und macht Aussagen zur betrieblichen Struktur und Entwicklung. Er richtet sich nach den Grundsätzen der übergeordneten Waldentwicklungsplanung (WEP) und ist für den Waldeigentümer verbindlich. In der Waldregion hat es 9 Waldeigentümer, die einen Betriebsplan ausgearbeitet haben.