Willkommen im Kanton St. Gallen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Steuerpflicht an Ihrem neuen Wohnort.
Wohnsitzwechsel
Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons St.Gallen, müssen Sie die Steuern für das ganze Jahr in derjenigen st.gallischen Gemeinde bezahlen, in der Sie am Ende des Jahres wohnen.
Bei einem Wohnsitzwechsel in der Schweiz (Umzug von einem Kanton in einen anderen) müssen die Steuerpflichtigen die Steuern für das ganze Jahr in demjenigen Kanton bezahlen, in dem sie am Ende des Jahres wohnen.
Die frühere Wohnsitzgemeinde oder Wohnsitzkanton erhält für dieses Jahr nichts mehr und muss bereits bezahlte Steuern zurückzahlen oder an die neue Wohnsitzgemeinde oder Wohnsitzkanton direkt überweisen.
Nur die Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen werden immer dort besteuert, wo sie anfallen.
Zieht eine Person aus dem Ausland in den Kanton St.Gallen, beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag, an dem sie steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt nimmt.