Beschäftigung auf Probe ohne Ausbildungsnachweis für höchstens 14 Tage.
- Sicherheitsfirmen, die zukünftiges Personal zur Probe ohne Ausbildungsnachweis
vorübergehend beschäftigen wollen, melden das Personal mittels dieses Formulars an die
Kantonspolizei St.Gallen, Abteilung SIWAS. - Hat die Kantonspolizei keine Einwände, wird die gesuchstellende Firma durch die Polizei orientiert.
- Die im Meldeformular aufgeführte Person darf für einen maximalen Zeitraum von zwei Wochen auch ohne Ausbildungsnachweis Einblick in das Handwerk eines Sicherheitsangestellten nehmen.
- Sie darf nur zusammen mit einem erfahrenen, ausgebildeten Sicherheitsangestellten in den Einsatz kommen.
- Eine Beschäftigung über den definierten Zeitraum hinaus ist unzulässig.
Noch offene Fragen?
Abteilung SIWAS
Kantonspolizei St.Gallen
Klosterhof 12
9001 St.Gallen
Telefonische Auskünfte:
Montag bis Freitag
8 Uhr - 11 Uhr
14 Uhr - 16 Uhr
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