Häusliche Gewalt und Menschenhandel sind in der Schweiz verboten. Der Kanton St.Gallen setzt sich für die Bekämpfung von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt ein.
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Wenn es sich nicht um eine Notsituation handelt, können Sie versuchen, die gewaltbetroffene Person anzusprechen wenn sie alleine ist. Zeigen Sie Verständnis und Mitgefühl. Geben Sie der Person Zeit und machen Sie ihr bewusst, dass Sie Ihnen wichtig ist und Sie für sie da sind. Wenn die Person nach Unterstützung fragt, weisen Sie auf professionelle Hilfsangebote hin. Es ist wichtig und richtig, dass Sie etwas tun.
Teilen Sie Ihrem Stalker oder der Stalkerin einmal (!) deutlich und unmissverständlich mit, dass Sie keinen Kontakt wollen. Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Polizeidienststelle und lassen Sie sich durch diese oder durch die Opferhilfe beraten. Am besten Sie führen eine Liste aller unerwünschten Kontaktaufnahmen (Stalkingtagebuch). Lesen Sie mehr über Stalking.
Oft ist es schwierig, über Gewalt in der Partnerschaft zu sprechen. Dies erst recht, wenn Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Alter oder der Pensionierung hinzukommen. Das Gefühl, nichts ändern zu können, und die Angst vor Konsequenzen können einen davon abhalten, Hilfe zu holen.
Es gibt zahlreiche Hilfsangebote, die individuelle Bedürfnisse und Wünsche von Betroffenen berücksichtigt. Zum Beispiel die Opferhilfe, die Beratungsstelle «Alter ohne Gewalt» oder die Polizei.
Was ist Häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn innerhalb einer Paarbeziehung oder innerhalb der Familie oder des Haushalts Handlungen geschehen, die in die Unversehrtheit eines Menschen übergreifen. Diese übergriffigen Handlungen verletzen die körperliche, sexuelle, psychische Natur eines Menschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beziehungen aktuell oder getrennt sind oder ob der Täter oder die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.
Lesen Sie mehr über Häusliche Gewalt und über Formen von Gewalt.
Was ist Menschenhandel?
Menschenhandel ist die Ausbeutung von Menschen. Damit dies geschehen kann, erfolgt durch die Täterschaft eine Handlung, z.B. das Anwerben von Menschen mit einem bestimmten Mittel, z.B. mit einer Drohung oder Täuschung der Person. Diese Handlung dient dem Zweck die Person sexuell oder ihrer Arbeitskraft auszubeuten. Die Gewaltformen sind sexueller, psychischer und körperlicher Natur und Betroffene tragen schwerwiegende Folgen davon.
Lesen Sie mehr über Menschenhandel und über Formen von Gewalt.
Koordinationsstelle für Häusliche Gewalt und Menschenhandel
Die Koordinationsstelle für Häusliche Gewalt und Menschenhandel ist die kantonale Stelle für die Themen rund um häusliche Gewalt und Menschenhandel. Sie verfolgt die Ziele der Stabilisierung und Weiterentwicklung der Massnahmen mit dem Zweck: Häusliche Gewalt zu stoppen, Opfer zu schützen, gewaltausübende Personen zur Verantwortung zu ziehen und Menschenhandel zu bekämpfen.
Erfahren Sie mehr über unseren Auftrag, unsere Kampagnen und Projekte.
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Koordinationsstelle für Häusliche Gewalt und Menschenhandel
Sicherheits- und Justizdepartement
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen