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Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Waffen, Waffenerwerbsbewilligung, Neuerungen im Waffenrecht oder Informationen rund um die Waffengesetzgebung.

Bewilligungspflicht

Der Waffenerwerb ist bewilligungspflichtig und erfordert einen schriftlichen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.

Voraussetzungen für den Waffenerwerb

In der Schweiz dürfen Personen ab 18 Jahren Waffen erwerben, wenn sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftrage Person vertreten sind. Sie dürfen nicht zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Waffe gefährden und sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.

Freiwillige Waffenabgabe

Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehör und Munition können gebührenfrei bei der Polizeistation an Ihrem Wohnort oder beim kantonalen Waffenbüro abgegeben werden.

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen?

Abteilung SIWAS

Kantonspolizei St.Gallen

Klosterhof 12
9001 St.Gallen

Telefonische Auskünfte

Montag bis Freitag
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