Unter gewissen Voraussetzungen können Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen direkt bei der Kantonalen Notrufzentrale der Kantonspolizei St.Gallen (KNZ) aufgeschaltet werden. Hier finden Sie in Kürze weitere Informationen zu den verschiedenen Meldeanlagen und deren Aufschaltung.
Bei der Kantonalen Notrufzentrale St.Gallen (KNZ) können Brandmeldeanlagen (BMA) Einbruchmeldeanlagen (EMA), Wassermeldeanlagen (WMA) und kombinierte Anlagen aufgeschaltet werden.
Jede Aufschaltung einer Gefahrenmeldeanlage bei der KNZ ist bewilligungspflichtig. Eine Bewilligung wird in der Regel erteilt, wenn die zur Aufschaltung beantragte Gefahrenmeldeanlage dem Schutz von Personen und Sachen dient und eine Gefährdung durch den Gesuchsteller glaubhaft gemacht werden kann.
Gebührentarife gemäss sGS 821.5 - Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (GebT)
Das Aufschaltgesuch ist ein Formular und kann am PC ausgefüllt werden. Nach dem Speichern kann es entweder per E-Mail gesendet werden oder gedruckt und per Post verschickt werden. Für den E-Mail-Versand als PDF ist eine digitale Unterschrift notwendig.
Aufschaltgesuch und weitere Informationen
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