Gewisse Sportveranstaltungen erfordern eine Bewilligung der Kantonspolizei St.Gallen. Hier finden Sie alle nötigen Informationen.
Bewilligungspflicht
Fussball- und Eishockeyspiele mit Beteiligung der Clubs der obersten Spielklasse der Männer sind bewilligungspflichtig. Spiele der Clubs mit Frauenteams, Spiele mit Clubs unterer Ligen oder Spiele anderer Sportarten können als bewilligungspflichtig erklärt werden, wenn im Umfeld der Spiele eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als möglich erachtet wird.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Bewilligungen ist die Kantonspolizei St.Gallen (ausgenommen für Spiele auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen, wo die Zuständigkeit bei der Stadtpolizei St.Gallen liegt).
Nichterteilen einer Bewilligung
Wird eine Bewilligung nicht erteilt oder ein entsprechendes Gesuch abgewiesen, kann das betroffene Spiel nicht durchgeführt werden.
Kostenübernahme
Für allfällige daraus resultierende finanzielle Schäden des Veranstalters besteht seitens der Kantonspolizei St.Gallen oder seitens des Kantons St.Gallen keine Haftung. Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters, die Bewilligungspflicht abzuklären und eine Bewilligung einzuholen, bevor weitere Dispositionen (Veröffentlichung, Verkauf von Tickets, organisatorische Massnahmen etc.) getroffen werden.
Häufig gestellte Fragen
Füllen Sie Gesuchsformular um Bewilligung einer Sportveranstaltung am Ende dieser Seite korrekt und wahrheitsgetreu aus.
Die Meldung hat bis spätestens eine Woche vor dem Event zu erfolgen.
Die Kantonspolizei St.Gallen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzten.
Durch die Polizei werden im Vorfeld eines bewilligungspflichtigen Spiels Abklärungen getätigt. Zur Verhinderung von gewalttätigem Verhalten kann die Polizei die Bewilligung mit Auflagen verbinden (bauliche oder technische Massnahmen, Einsatz bestimmter personeller oder anderer Mittel durch den Veranstalter, Regelungen für den Verkauf der Eintrittskarten oder alkoholischer Getränke, die Abwicklung der Zutrittskontrollen usw.).
Die Kosten belaufen sich auf 150 Franken pro Bewilligung. Die Kantonspolizei St.Gallen behält sich vor, bei grossem Aufwand (z.B. Saisonbewilligungen) die Kosten dem Aufwand anzupassen.
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Sicherheitspolizei
Kantonspolizei St.Gallen
Klosterhof 12
9001 St.Gallen