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Gesetzliche und eingesetzte Erben treten mit dem Tod des Erblassers automatisch an dessen Stelle und erwerben seine Rechte und Pflichten. Sie übernehmen damit sowohl das gesamte Vermögen als auch sämtliche Schulden des Erblassers.

Das Erbe rechtzeitig ausschlagen

Jedem Erben steht es frei bei drohender Überschuldung oder aus persönlichen Gründen die Erbschaft auszuschlagen. Die entsprechende Erklärung kann während der Ausschlagungsfrist von drei Monaten dem zuständigen Amtsnotariat schriftlich abgegeben werden. Für gesetzliche Erben beginnt die Frist an dem Tag zu laufen, an welchem sie vom Tod des Erblassers erfahren: üblicherweise am Todestag. Für eingesetzte Erben mit der Testamentseröffnung.

Kontakt

Der letzte Wohnort des Erblassers ist massgebend für die Zuständigkeit des Regionalstandortes. Es sind telefonische Auskünfte möglich.

Hauptsitz St.Gallen

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Amt für Handelsregister und Notariate

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Amtsnotariat Buchs

Amtsnotariat Buchs

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Bahnhofstrasse 2
9471 Buchs

Amtsnotariat Wil

Amtsnotariat Wil

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Lerchenfeldstrasse 11
9500 Wil

Amtsnotariat Rapperswil-Jona

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Neue Jonastrasse 59
8640 Rapperswil

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Amt für Handelsregister und Notariate

Abteilung Amtsnotariate

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten Montag bis Freitag

8 Uhr bis 11.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr