Die folgenden Seiten zeigen den Prozessablauf bei öffentlichen Beschaffungen im Kanton St.Gallen. Die Übersicht zeigt das Vorgehen in den unterschiedlichen Verfahren auf.
Gesetzliche Grundlagen
Dem öffentlichen Beschaffungsprozess liegen folgende Staatsverträge und Gesetze zugrunde. Für kantonale Beschaffungen sind nur die blau unterlegten Erlasse anwendbar.

In der Beschaffungspraxis werden Sie vor allem die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) benutzen.
- Staatsvertragsbereich; Revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) neues Fenster
- Staatsvertragsbereich; Abkommen mit der EG/EU (BilatAbk; SR 0.172.052.68) neues Fenster
- Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM; SR 943.02) neues Fenster
- Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; sGS 841.51) neues Fenster
- Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 (EGöB; sGS 841.1) neues Fenster
- Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; sGS 841.11) neues Fenster
- Marktzutrittsliste neues Fenster
Wichtige Grundsätze in allen Vergabeverfahren
Nach Artikel 11 IVöB beachtet der Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen folgende Verfahrensgrundsätze:
a) Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;
b) er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption;
c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;
d) er verzichtet auf Abgebotsrunden;
e) er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.
Nicht-Staatsvertragsbereich und Staatsvertragsbereich
Im öffentlichen Beschaffungswesen wird zwischen einer Beschaffung im Nicht-Staatsvertragsbereich (NSVB) nach binnenstaatlichem Recht und einer Beschaffung im Staatsvertragsbereich (SVB) unterschieden. Bei Erreichen der staatsvertraglichen Schwellenwerte muss auch Staatsvertragsrecht beachtet werden (auf Besonderheiten, die sich für Sektorenunternehmen aus dem BilatAbk ergeben, wird an dieser Stelle nicht eingegangen). Nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Unterschiede:

Einstieg Beschaffungsprozess

Um die Schwellenwerte bestimmen zu können und um die Beschaffung möglichst reibungslos abwickeln zu können, sind gewisse Vorarbeiten unabdingbar -> Vor der Beschaffung.
Mit einem Klick auf den jeweiligen Prozessschritt gelangen Sie zur passenden Informationsseite.
Gesamtübersicht
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Ruedi Herzig
Beschaffungsrecht
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
Thomas Raymann
Beschaffungsmanagement