Logo Kanton St.Gallen

Die folgenden Seiten zeigen den Prozessablauf bei öffentlichen Beschaffungen im Kanton St.Gallen. Die Übersicht zeigt das Vorgehen in den unterschiedlichen Verfahren auf.

Gesetzliche Grundlagen

Dem öffentlichen Beschaffungsprozess liegen folgende Staatsverträge und Gesetze zugrunde. Für kantonale Beschaffungen sind nur die blau unterlegten Erlasse anwendbar.

 

Gesetzesebenen

Wichtige Grundsätze in allen Vergabeverfahren

Nach Artikel 11 IVöB beachtet der Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen folgende Verfahrensgrundsätze:

a)    Er führt Vergabeverfahren transparent, objektiv und unparteiisch durch;

b)    er trifft Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption;

c)    er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter;

d)    er verzichtet auf Abgebotsrunden;

e)    er wahrt den vertraulichen Charakter der Angaben der Anbieter.

Nicht-Staatsvertragsbereich und Staatsvertragsbereich

Im öffentlichen Beschaffungswesen wird zwischen einer Beschaffung im Nicht-Staatsvertragsbereich (NSVB) nach binnenstaatlichem Recht und einer Beschaffung im Staatsvertragsbereich (SVB) unterschieden. Bei Erreichen der staatsvertraglichen Schwellenwerte muss auch Staatsvertragsrecht beachtet werden (auf Besonderheiten, die sich für Sektorenunternehmen aus dem BilatAbk ergeben, wird an dieser Stelle nicht eingegangen). Nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Unterschiede:

Unterschiede NSVB SVB

Einstieg Beschaffungsprozess

Entscheid SVB oder NSVBExterner Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: Schwellenwert|(0.4569,0.3656,0.8325,0.6409)

Um die Schwellenwerte bestimmen zu können und um die Beschaffung möglichst reibungslos abwickeln zu können, sind gewisse Vorarbeiten unabdingbar -> Vor der Beschaffung.

Mit einem Klick auf den jeweiligen Prozessschritt gelangen Sie zur passenden Informationsseite.