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Der Kantonsrat behandelt kein Geschäft, das nicht von einer ständigen oder nichtständigen Kommission vorberaten worden ist. Deshalb kommt den Kommissionen des Kantonsrates eine wichtige Funktion zu. Bei den Kommissionsmitgliedern sind besonders Fachwissen und Sachkompetenz gefragt, ebenso die Fähigkeit, ein Geschäft politisch würdigen zu können. Die Kommissionen werden nach einem Verteilschlüssel zusammengesetzt, sind ein wichtiger Ort der Meinungsbildung und ermöglichen dem Gesamtrat eine effiziente und exakte Aufgabenerfüllung.

Ständige Kommissionen

Ständige Kommissionen sind die Rechtspflegekommission, die Staatswirtschaftliche Kommission, die Finanzkommission und die Redaktionskommission. 

Der Rechtspflegekommission (RPK) kommt u.a. die Aufsicht über die Gerichte und über die Vollzugsbehörden zu. Ausserdem bearbeitet sie Disziplinarfälle betreffend oberste kantonale Behörden und an den Kantonsrat gerichtete Petitionen. Schliesslich prüft sie auch die Kandidaturen für die Wahlen in die kantonalen Gerichte. Die Geschäftsführung besorgen die Parlamentsdienste.

Die Staatswirtschaftliche Kommission (StwK) prüft hauptsächlich die Geschäftsführung der Regierung, der ihr nachgeordneten Behörden und Dienststellen, der kantonalen Fachstelle für Datenschutz, der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie die Umsetzung der Strategie der Aussenbeziehungen und der zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Sie befasst sich zudem mit dem Ergebnis des Regierungscontrollings und überwacht die Erfüllung der parlamentarischen Vorstösse und Aufträge. Die Geschäftsführung besorgen die Parlamentsdienste.

In die Zuständigkeit der Finanzkommission (Fiko) fällt in erster Linie die Vorberatung von Budget, Rechnung sowie Aufgaben- und Finanzplan. Zudem prüft sie den Finanzhaushalt des Kantons. Andere Kommissionen können bei ihr Unterlagen und Auskünfte zum Finanzhaushalt verlangen. Die Geschäftsführung besorgt die kantonale Finanzkontrolle.

Die Redaktionskommission (Redako) prüft Erlasse des Kantonsrates, die dem Referendum unterstehen, auf Sprache, Gesetzestechnik und Übereinstimmung mit der übrigen Gesetzgebung. Die Geschäftsführung besorgen die Parlamentsdienste.

Tafelzimmer
Tafelzimmer

Das Tafelzimmer: Der einstige Speisesaal des Fürstabtes dient heute als Tagungsort der ständigen und vorberatenen Kommissionen.

Vorberatende Kommissionen

Der Kantonsrat bestellt grundsätzlich für jedes Geschäft in jeder Session eine neue vorberatende Kommission (voKo), deren Vorberatung nicht durch Reglement oder Beschluss einer ständigen Kommission zugewiesen werden. Die Fraktionen melden ihre Mitgliedern den Parlamentsdienste. Der Rat legt auf Antrag des Präsidiums die Mitgliederzahl und die Fraktion fest, welche die Präsidentin oder den Präsidenten der Kommission stellt. Das Präsidium wählt die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Mitglieder der vorberatenden Kommission.

Der Kantonsrat kann ausnahmsweise besondere Kommissionen für Vorlagen und Angelegenheiten bestellen, die durch Reglement einer ständigen Kommission zugewiesen werden. Er bestimmt die Mitgliederzahl und die Fraktion, welche die Präsidentin oder den Präsidenten stellt. Ausnahmsweise wählt er die Mitglieder und die Präsidentin oder den Präsidenten.

Die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident legt Ort und Zeit der Kommissionssitzung fest. Die Parlamentsdienste besorgen die Geschäftsführung. Nach der Beratung stellt die Kommission dem Kantonsrat Antrag auf Eintreten auf die (bereinigte) Vorlage. Nach Abschluss der Beratung im Kantonsrat wird die vorberatende Kommission wieder aufgelöst.

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