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Die Grundbuchverwalterin oder der Grundbuchverwalter leitet in der Regel das Grundbuchamt und führt das Grundbuch. Auch für die Stellvertretung und die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften in Grundbuchsachen ist der entsprechende Fähigkeitsausweis erforderlich. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben ist eine entsprechende Ausbildung und stetige Weiterbildung notwendig.

Grundbuchverwalterprüfung

Möchten Sie Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter werden? Zur Berufsausübung benötigen Sie einen gültigen st.gallischen Fähigkeitsausweis.

Ausbildung

Eine geeignete Ausbildung können Sie bei der Akademie St.Gallen besuchen. Zur Prüfung zugelassen werden z.B. auch Personen, die den Notariatsstudiengang an der Universität Zürich erfolgreich abgeschlossen haben.

Prüfung

Die Prüfung wird jährlich einmal durchgeführt, wenn wenigstens sechs Bewerberinnen oder Bewerber angemeldet sind, welche die Zulassungsbedingungen nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis der Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter erfüllen. Erfüllen weniger Bewerberinnen oder Bewerber die Zulassungsbedingungen, entscheidet die Prüfungskommission unter Berücksichtigung der Dringlichkeit (vgl. Art. 6 der Verordnung über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis der Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter).

Der Fähigkeitsausweis als Grundbuchverwalterin und Grundbuchverwalter ist nach bestandenen Prüfungen erteilt worden an:

  • Ackermann Fabian Johannes, Bad Ragaz
  • Berisha Bleona, Rorschach
  • Thomas Jeannie, Grabs        

Die nächste schriftliche Prüfung findet voraussichtlich Ende September 2026 statt.

Prüfungskommission für Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter

Noch offene Fragen?

Grundbuchaufsicht

Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen