Die Grundbuchaufsicht übt für das Departement des Innern die Aufsicht über die Grundbuchführung im Kanton St.Gallen aus. Es ist Bewilligungsbehörde für den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland und wirkt bei den Grundbuchverwalterprüfungen mit.
Was macht die Grundbuchaufsicht ?
Bei aufsichtsrechtlichen Prüfungen wird die Geschäftsführung der Grundbuchämter im Sinn einer Qualitätskontrolle in der Grundbuchführung, und soweit dafür massgebend, in Beurkundungssachen in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Zusätzlich kontrollieren wir auch die Amtseinrichtung und den rechtmässigen Einsatz von Hilfsmitteln. Jährlich führen wir rund 35 aufsichtsrechtliche Prüfungen durch. Die Gemeinden erhalten einen detaillierten Bericht.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt in der Beratung der Grundbuchämter zu konkreten Fragen. Daneben weisen wir die Grundbuchämter durch Kreisschreiben, Weisungen, andere Informationen und Muster insbesondere auf Neuerungen, Rechtsänderungen sowie Praxisschwierigkeiten hin. Um das Fachwissen, die Qualität der Dienstleistungen, die Rechtssicherheit und die Freude am Beruf zu erhalten und zu steigern, führt die Grundbuchaufsicht mit dem NetzSG seit dem Jahr 2014 jährlich wenigstens eine halbtägige Weiterbildungsveranstaltung durch.
Die Grundbuchaufsicht organisiert die Grundbuchverwalterprüfung und leistet einen erheblichen Beitrag, damit die Kandidatinnen und Kandidaten für den Fähigkeitsausweis als Grundbuchverwalter fair und angemessen geprüft werden.
Die Grundbuchaufsicht ist Bewilligungsbehörde gemäss BewG. Weiterführende Informationen sind für Sie auf der Seite Grundstückerwerb durch Personen im Ausland bereitgestellt.
Unsere Mitarbeitende
Sven Baumann
Leiter Grundbuchaufsicht
Claudia Bachmann-Eugster
Stellvertreterin Leiter Grundbuchaufsicht
Andrea Mendler
Fachspezialistin
Mathias Wottka
Juristischer Mitarbeiter
Noch offene Fragen?
Grundbuchaufsicht
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen