Die Gemeinden im Kanton St.Gallen sind organisiert als Gemeinden mit einem Parlament oder einer Bürgerversammlung. Die Organe der Gemeinden bestehen aus dem Rat und seiner Verwaltung, der Bürgerschaft, allenfalls dem Parlament und der Geschäftsprüfungskommission.
Bürgerversammlung
Den Gemeinden ist es möglich, sich als Gemeinde mit Bürgerversammlung oder als Gemeinde mit Parlament zu organisieren. Der Grossteil der Gemeinden des Kantons St.Gallen organisiert sich als Gemeinde mit Bürgerversammlung. Die Bürgerschaft beschliesst an der Bürgerversammlung über Geschäfte, die gemäss Gesetz oder Gemeindeordnung in ihre Zuständigkeit fallen. Jede Gemeinde muss je Jahr wenigstens eine Bürgerversammlung durchführen um die Jahresrechnung, das Budget und (in politischen Gemeinden) den Steuerfuss zu beschliessen.
Parlament
Im Kanton St.Gallen gibt es vier Gemeinden, die sich als Gemeinde mit Parlament organisiert haben. Parlamentssitzungen finden in der Regel mehrmals im Jahr statt. Das Parlament beschliesst über die Geschäfte, die gemäss Gesetz oder Gemeindeordnung in seine Zuständigkeit fallen. Im Vergleich zur Bürgerversammlung hat das Parlament in der Regel weitreichendere Kompetenzen.
Gemeinderat
Der Rat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er heisst in der politischen Gemeinde Gemeinderat oder Stadtrat, in der Schulgemeinde Schulrat und in den übrigen Spezialgemeinden Verwaltungsrat oder Bürgerrat.
Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) prüft die Amts- und Haushaltsführung des Rates und der Verwaltung des abgelaufenen Jahres sowie Anträge des Rates über Budget und Steuerfuss für das folgende Jahr.
Gemeindeverwaltung
Die Verwaltungsstellen und Kommissionen erfüllen die Aufgaben, die ihnen durch Gesetz, Gemeindeordnung, Reglemente und ergänzende Anordnungen des Rates übertragen sind.
Die Gemeindeordnung trifft die grundlegenden Entscheide auf Gemeindeebene. Sie regelt – in Ergänzung zum Gemeindegesetz – die Organisation und die Zuständigkeit der Organe einer Gemeinde sowie die politischen Rechte der Bürgerschaft und wird deshalb auch als «Verfassung der Gemeinde» bezeichnet. Die Gemeindeordnung untersteht dem obligatorischen Referendum.
Vorlagen
Die Rechtsetzung in der Gemeinde erfolgt – neben der Gemeindeordnung - durch Reglemente. Die Reglemente unterstehen in der Regel dem fakultativen Referendum. Das Gesetz nimmt vereinzelt Reglemente vom fakultativen Referendum aus. Beispiele dafür sind Vollzugsvorschriften des Rates, Gebührentarife, Reglemente über Dienst- und Besoldungsverhältnisse oder Geschäftsreglemente.
Vorlagen
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Martin Jeker
Leiter Gemeindeaufsicht
Gemeindeaufsicht
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen