Sie finden auf den Seiten der Gemeindefinanzen Informationen über den Finanzausgleich, die Gemeindefinanzstatistik und die Finanzkennzahlen.
Finanzausgleich
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht übt Aufgaben im Vollzug des Finanzausgleichsgesetzes aus. Der Finanzausgleich mit den Gemeinden richtet sich seit 1. Januar 2008 nach dem Finanzausgleichsgesetz (sGS 813.1; abgekürzt FAG). Der innerkantonale Finanzausgleich dient dazu, die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern, die auf eine geringe Steuerkraft oder auf übermässige Belastungen zurückzuführen sind.
Erklärvideo Finanzausgleich
Der innerkantonale Finanzausgleich wurde auf das Jahr 2008 hin im Rahmen einer Totalrevision neu konzipiert und umfasst derzeit die nachfolgenden fünf Ausgleichsgefässe:
- Ressourcenausgleich zur Erhöhung der Mittelausstattung der Gemeinden mit geringer Steuerkraft. Aktuell beträgt der Ausgleichsfaktor 96 Prozent des Kantonsdurchschnitts der technischen Steuerkraft.
- Sonderlastenausgleich Weite zur Verminderung übermässiger Belastungsunterschiede der Gemeinden im geographisch-topographischen Bereich.
- Sonderlastenausgleich Schule zur Verminderung übermässiger Belastungsunterschiede der Gemeinden im Volksschulbereich.
- Soziodemographischer Sonderlastenausgleich zur Verminderung übermässiger Belastungsunterschiede der Gemeinden im Sozialbereich.
- Sonderlastenausgleich Stadt zum teilweisen Ausgleich der zentralörtlichen Leistungen der Stadt St.Gallen.
Die Ausgleichsgefässe der 2. und 3. Stufe des Finanzausgleichs, der partielle Steuerfussausgleich (PSA) und der Übergangsausgleich, sind Ende 2019 bzw. Ende 2022 ausgelaufen.
Die Finanzausgleichsbeiträge an die Gemeinden werden durch den Kanton finanziert. Sie werden vom allgemeinen Kantonshaushalt getragen, bis auf die Beiträge des Sonderlastenausgleichs Weite, die nach Art. 46 Abs. 2 FAG durch Mittel des Strassenverkehrs finanziert werden.
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hat den komplexen Prozess von der Erhebung der Basisdaten über die Auszahlung bis hin zur Verfügung der definitiven Finanzausgleichsbeiträge erarbeitet. Der Prozess für ein Ausgleichsjahr erstreckt sich über rund 2 Jahre. Für die Gemeinden sind insbesondere diese Termine von Bedeutung.
Die nachstehenden Tabellen geben Auskunft über die Finanzausgleichsbeiträge seit dem Jahr 2014. Die Tabellen werden laufend aufgrund neuer Entscheide aktualisiert.
Jahr | Status | Stufe(n) | letzte Aktualisierung | Datei |
---|---|---|---|---|
2025 | provisorisch | 1 | 03.09.2024 | Finanzausgleich 2025 |
2024 | provisorisch | 1 | 26.09.2023 | Finanzausgleich 2024 |
2023 | definitiv | 1 | 20.02.2024 | Finanzausgleich 2023 |
2022 | definitiv | 1 | 13.02.2023 | Finanzausgleich 2022 |
2021 | definitiv | 1 | 10.02.2022 | Finanzausgleich 2021 |
2020 | definitiv | 1 | 16.03.2021 | Finanzausgleich 2020 |
2019 | definitiv | 1-3 | 26.06.2020 | Finanzausgleich 2019 |
2018 | definitiv | 1-3 | 11.07.2019 | Finanzausgleich 2018 |
2017 | definitiv | 1-3 | 11.07.2018 | Finanzausgleich 2017 |
2016 | definitiv | 1-3 | 12.07.2017 | Finanzausgleich 2016 |
2015 | definitiv | 1-3 | 12.07.2017 | Finanzausgleich 2015 |
2014 | definitiv | 1-3 | 12.07.2017 | Finanzausgleich 2014 |
- FAG-Tool für Finanzplanung
- Informationen zum Finanzausgleich, Rechnungsabschluss 2023 und Budget 2024
- Informationen zum Finanzausgleich, Rechnungsabschluss 2022 und Budget 2023
- Informationen zum Finanzausgleich, Rechnungsabschluss 2021 und Budget 2022
- Informationen zum Finanzausgleich, Rechnungsabschluss 2020 und Budget 2021
Gemeindefinanzstatistik
Die Gemeindefinanzstatistik entsteht aus der Sammlung und Aufbereitung der Daten aus den Jahresrechnungen der Gemeinden. Die Jahresrechnungen werden über eine Schnittstelle beim Amt für Gemeinden und Bürgerrecht eingelesen und anschliessend verifiziert. Die Gemeindefinanzstatistik kann über die Statistikdatenbank STADA2 abgerufen werden.
Einzelne Daten können auch auf dem kantonalen Open Data Portal eingesehen werden.
Finanzkennzahlen
Öffentlichkeit und Politik sollten die politischen Entscheide unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten treffen. Für die Steuerung des Finanzhaushalts empfiehlt das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht deshalb, standardisierte Finanzkennzahlen zu berechnen und zu publizieren.
Das neue Rechnungsmodell RMSG definiert die folgenden acht Kennzahlen:
Nettoverschuldungsquotient
Selbstfinanzierungsgrad
Zinsbelastungsanteil
Nettoschuld pro Einwohner
Bruttoverschuldungsanteil
Investitionsanteil
Kapitaldienstanteil
Selbstfinanzierungsanteil
Kaum eine Kennzahl ist für sich alleine und nur zu einem einzigen Zeitpunkt betrachtet aussagekräftig. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht empfiehlt daher, die Kennzahlen als Zahlenreihen zu betrachten und zu publizieren sowie in den Erläuterungen auf die Zusammenhänge hinzuweisen.
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht publiziert jährlich zusammen mit der Gemeindefinanzstatistik die Finanzkennzahlen der politischen Gemeinden. Die Kennzahlen können in gesammelter Form unter den nachfolgenden Links abgerufen werden:
Noch offene Fragen?
Mario Gemperle
Leiter Support
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen