Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist ein Kontrollorgan der Gemeinde und prüft die Amts- und Haushaltsführung des Rates und der Verwaltung im abgelaufenen Jahr sowie Anträge des Rates über Budget und Steuerfuss für das nächste Jahr.
Aufgabe
Die GPK hat folgende Aufgaben:
- Prüfung der Amts- und Haushaltsführung des Rates und der Verwaltung im abgelaufenen Jahr
- Prüfung der Anträge des Rates über Budget und Steuerfuss für das nächste Jahr
- Vornahme von angekündigten Zwischenrevisionen
- Berichterstattung an die Bürgerschaft
- Antragstellung über Jahresrechnung, Budget und Steuerfuss
- ergänzende Prüfung der Jahresrechnung
Fachkunde
Die GPK stellt die angemessene fachkundige Kontrolle des Finanzhaushalts sicher. Sie kann Sachverständige beiziehen, wenn dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Zusammensetzung
Die GPK wird durch die Bürgerschaft gewählt. Sie besteht, je nach Art der Gemeinde aus wenigstens drei bzw. fünf Mitgliedern und wählt die Präsidentin bzw. den Präsidenten aus ihrer Mitte.
Beratung und Support
Die Abteilung Gemeindeaufsicht steht den GPK und ihren Mitgliedern beratend zu folgenden Themen zur Seite:
- Abschlussprüfung
- RMSG
- Rechte und Pflichten der GPK / des Rates
- Amts- und Haushaltführung
- GPK Handbuch
- individuelle Spezialthemen
GPK-Handbuch
Das GPK Handbuch hilft der GPK bei der Prüfungstätigkeit der Amts- und Haushaltsführung. Dieses ist elektronisch erhältlich und besteht aus dem Handbuch, den Hilfsmitteln und den Arbeitspapieren.
Noch offene Fragen?
Martin Jeker
Leiter Gemeindeaufsicht
Gemeindeaufsicht
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen