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Der Rat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er heisst in der politischen Gemeinde «Gemeinderat» oder «Stadtrat», in der Schulgemeinde «Schulrat» und in den übrigen Spezialgemeinden «Verwaltungsrat» oder «Bürgerrat».

Aufgaben des Rates

Der Rat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er hat folgende Aufgaben:  

  • Beschlussfassung und Vertretung als Kollegium
  • Antragstellung an die Bürgerschaft und das Parlament
  • Führung, Planung und Steuerung der Gemeinde
  • Organisation der Verwaltung
  • Erstellung von Jahresrechnung, Budget, Finanzplan
  • Sicherstellung IKS und Prüfung durch den Rat

Anfragen/Beratung

Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht steht den Gemeinde- und Stadtratsmitgliedern für Auskünfte und Beratung in verschiedensten Geschäften gerne als kompetente, unabhängige Auskunftsstelle zur Verfügung.

Beispiele:

  • Vorgehen bei deliktischen Handlungen in der Verwaltung
  • Personalführung
  • Kreditrecht
  • Rechtsauskünfte
  • IKS
  • Sonstiges

Noch offene Fragen?

Martin Jeker

Martin Jeker

Leiter Gemeindeaufsicht

Gemeindeaufsicht

Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen