Der Rat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er heisst in der politischen Gemeinde «Gemeinderat» oder «Stadtrat», in der Schulgemeinde «Schulrat» und in den übrigen Spezialgemeinden «Verwaltungsrat» oder «Bürgerrat».
Aufgaben des Rates
Der Rat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er hat folgende Aufgaben:
- Beschlussfassung und Vertretung als Kollegium
- Antragstellung an die Bürgerschaft und das Parlament
- Führung, Planung und Steuerung der Gemeinde
- Organisation der Verwaltung
- Erstellung von Jahresrechnung, Budget, Finanzplan
- Sicherstellung IKS und Prüfung durch den Rat
Anfragen/Beratung
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht steht den Gemeinde- und Stadtratsmitgliedern für Auskünfte und Beratung in verschiedensten Geschäften gerne als kompetente, unabhängige Auskunftsstelle zur Verfügung.
Beispiele:
- Vorgehen bei deliktischen Handlungen in der Verwaltung
- Personalführung
- Kreditrecht
- Rechtsauskünfte
- IKS
- Sonstiges
Noch offene Fragen?
Martin Jeker
Leiter Gemeindeaufsicht
Gemeindeaufsicht
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen