Die kantonale Kulturförderung unterstützt kulturelle Vorhaben von mindestens regionaler Bedeutung ergänzend zur Förderung durch Gemeinden, Regionen und Private im Sinne des Subsidiaritätsprinzips.
Möglichkeiten der kantonalen Kulturförderung
Für kulturelle Projekte, Institutionen und Organisationen sowie Personen stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Die Fördermittel stammen aus dem kantonalen Staatshaushalt und dem Lotteriefonds.
Grössere kulturelle Projekte von mindestens regionaler Bedeutung können mit einem Lotteriefondsbeitrag unterstützt werden. Für die Sparten Film und kulturelle Teilhabe gibt es eigene Förderinstrumente:
Die kantonale Kulturförderung kann regional oder kantonal bedeutende Kulturinstitutionen und -organisationen mit wiederkehrenden Jahresbeiträgen unterstützen:
Kulturstandorte und -institutionen
Gesuchseingaben sind nur in Absprache mit der kantonalen Kulturförderung möglich.
Kulturschaffende und -forschende können sich einmal jährlich auf eine der folgenden Ausschreibungen bewerben:
Im Fall einer aussergewöhnlichen, unvorhergesehenen Notsituation haben Kulturschaffende ausserdem die Möglichkeit, ein Gesuch für einen Überbrückungsbeitrag zu stellen.
Weitere Förderinstrumente ohne Gesuchs- oder Bewerbungsverfahren
Personen und Institutionen können ausserdem durch Ankäufe, Aufträge oder mit Preisen gefördert werden. Für die folgenden Förderinstrumente sind keine Gesuche oder Bewerbungen möglich:
- Ankäufe für die Kunstsammlung des Kantons St.Gallen, Kunst-am-Bau-Projekte, Ausstellungen und Auftritte
- Preise der St.Gallischen Kulturstiftung und der regionalen Förderorganisationen
Noch offene Fragen?
Amt für Kultur
St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen