Die regionalen Förderorganisationen sind die ersten Ansprechpartner für Projekte und Institutionen für Beitragsgesuche bis 10'000 Franken. Als freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Kanton fördern sie ein vielfältiges Kulturangebot in und aus den Regionen.
Möglichkeiten der regionalen Kulturförderung
Die regionalen Förderorganisationen unterstützen Projekte, Institutionen und Organisationen in den Bereichen Kulturschaffen, Kulturpflege und kulturelle Teilhabe. Die Fördermittel stammen aus den Kulturförderbudgets des Kantons und der beteiligten Gemeinden.
Für kulturelle Projekte sind Gesuche um einmalige Projektbeiträge möglich.
Kulturelle Institutionen und Organisationen können wiederkehrende Jahresbeiträge an die Betriebskosten beantragen. Institutionen und Organisationen im Aufbau werden nicht mit einem Jahresbeitrag unterstützt.
Regionale Zuständigkeiten
Die regionalen Förderorganisationen informieren auf ihren Webseiten über Fördermöglichkeiten und -bedingungen. Hier die Adressen und Zuständigkeiten nach Regionen:
Für die Regionen Fürstenland, Rorschach und St.Gallen ist die Förderorganisation Kultur St.Gallen Plus zuständig.
Für die Regionen Sarganserland, Walensee, Werdenberg und Obertoggenburg ist der Verein Südkultur zuständig.
Für die Regionen See-Gaster / Zürichsee-Linth ist der Verein KulturZürichseeLinth zuständig.
Für die Region Rheintal ist die Rheintaler Kulturstiftung zuständig.
Für die Region Toggenburg ist der Verein Kultur Toggenburg zuständig.
Für die Region Wil ist der Verein ThurKultur zuständig.
Noch offene Fragen?
Amt für Kultur
St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen