Logo Kanton St.Gallen

Die Aufsicht soll gewährleisten, dass die Kinder und Jugendlichen eine angemessene Betreuung finden und ihr Wohl gewahrt wird.

Aufsichtsverständnis

Aufsicht ist nicht nur eine Sache einzelner privater Personen oder einzelner privater oder staatlicher Stellen. Vielmehr ist es ein Zusammenwirken von verschiedenen Verantwortlichen innerhalb und ausserhalb einer Kinder- und Jugendeinrichtung. Daher sieht das Aufsichtsverständnis des Kantons St.Gallen vor, dass verschiedene Personen und Berufsgruppen aus unterschiedlichen Perspektiven prüfen, ob das Wohl der Kinder- und Jugendlichen in stationären Einrichtungen gewährleistet ist.

Aufsichtsebenen

  • individuelle Aufsicht
    Eltern oder die gesetzliche Vertretung

  • fachspezifische Aufsicht
    Leitung der Einrichtung

  • interne Aufsicht
    leitendes Organ der Trägerschaft

  • staatliche Aufsicht
    Amt für Soziales, Kanton St.Gallen

Aufgaben der staatlichen Aufsicht

  • Sie sichert, dass die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt bzw. eingehalten werden.
  • Sie prüft Organisation, Konzept, Ausrichtung und Selbstevaluation der Einrichtung.
  • Sie stellt sicher, dass die Verantwortlichkeiten der fachspezifischen und internen Aufsicht der Einrichtungen geregelt sind.

Weitere Grundlagen

In der Ausführung stützt sich das Amt für Soziales im Grundsatz auf die Kinderrechte und erarbeitet darauf aufbauend regelmässig neue Grundlagen oder bezieht bestehende mit ein.

Weitere Informationen

Noch offene Fragen?

Abteilung Kinder und Jugend

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen