Die Aufsicht soll gewährleisten, dass die Kinder und Jugendlichen eine angemessene Betreuung finden und ihr Wohl gewahrt wird.
Rechtliche Grundlagen
Gemäss der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) und der kantonalen Verordnung über Kinder- und Jugendheime (KJV) unterstehen die Kinder- und Jugendeinrichtungen einer behördlichen Aufsicht. Für diese Aufgabe ist im Kanton St.Gallen das Amt für Soziales zuständig. Als Grundlage für die Ausübung der Aufsicht hat der Kanton St.Gallen ein mehrstufiges Aufsichtsverständnis entwickelt.
Aufsichtsverständnis
Aufsicht ist nicht nur eine Sache einzelner privater Personen oder einzelner privater oder staatlicher Stellen. Vielmehr ist es ein Zusammenwirken von verschiedenen Verantwortlichen innerhalb und ausserhalb einer Kinder- und Jugendeinrichtung. Daher sieht das Aufsichtsverständnis des Kantons St.Gallen vor, dass verschiedene Personen und Berufsgruppen aus unterschiedlichen Perspektiven prüfen, ob das Wohl der Kinder- und Jugendlichen in stationären Einrichtungen gewährleistet ist.
Aufsichtsebenen
- individuelle Aufsicht
Eltern oder die gesetzliche Vertretung - fachspezifische Aufsicht
Leitung der Einrichtung - interne Aufsicht
leitendes Organ der Trägerschaft - staatliche Aufsicht
Amt für Soziales, Kanton St.Gallen
Aufgaben der staatlichen Aufsicht
- Sie sichert, dass die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt bzw. eingehalten werden.
- Sie prüft Organisation, Konzept, Ausrichtung und Selbstevaluation der Einrichtung.
- Sie stellt sicher, dass die Verantwortlichkeiten der fachspezifischen und internen Aufsicht der Einrichtungen geregelt sind.
Weitere Grundlagen
In der Ausführung stützt sich das Amt für Soziales im Grundsatz auf die Kinderrechte und erarbeitet darauf aufbauend regelmässig neue Grundlagen oder bezieht bestehende mit ein.
Weitere Informationen
Kinderrechte sind über die UN-Kinderrechtskonvention, über nationale und kantonale Gesetze verankert. Fachpersonen, die mit Kindern und Jugendlichen oder Familiensystemen arbeiten, kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Der Kanton St.Gallen verfügt über eine informative Website bezüglich Kinderrechten – ein Besuch lohnt sich!
Weitere interessante Informationen gibt der Bericht «Kinder wirken mit», der FHS SG aus dem Jahr 2012. Er analysiert zum einen die Praxis zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen sowie Pflegefamilien. Zum anderen werden Ansatzpunkte zur Förderung der Mitwirkungsrechte aufgezeigt. In diesem Zusammenhang entstand das gleichnamige Buch: «Kinder wirken mit», ein Handbuch zur Unterstützung der Mitwirkungspraxis in der ausserfamiliären Betreuung.
Der Fachverband INTEGRAS vertritt die Fachlichkeit in der Arbeit mit fremdplatzierten und/oder sonderpädagogisch geförderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, indem ethisch und fachlich hohe Qualitätsansprüche gefordert und gefördert werden. Integras ist in der ganzen Schweiz aktiv und veranstaltet über das Jahr hinweg viele Tagungen.
Die Lostorfer Gruppe ist eine deutschschweizerische Vereinigung von Vertreterinnen und Vertretern der Jugendanwaltschaften, sowie der stationären Jugendhilfe. Sie entwickelte in verschiedenen Teilschritten die nun aktuellen Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen einweisenden Behörden und stationären Einrichtungen.
Noch offene Fragen?
Abteilung Kinder und Jugend
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen