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Die Kinder- und Jugendkoordination des Amtes für Soziales koordiniert die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Organisationen der Kinder- und Jugendförderung und des Kinder- und Jugendschutzes sowie den zuständigen Stellen von Staat und Gemeinden (Art. 58ter EG-ZGB).

Schwerpunkte der Kinder- und Jugendkoordination

Die Kinder- und Jugendkoordination umfasst zwei Stellen mit folgenden Schwerpunkten:

  • Kinder- und Jugendförderung
  • Kinder- und Jugendschutz

Aufgaben der Kinder- und Jugendkoordination

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendkoordination umfassen:

  • Koordination der Zusammenarbeit zwischen zuständigen Akteurinnen und Akteuren in der Kinder- und Jugendförderung und im Kinder- und Jugendschutz
  • Umsetzung der Strategie «Kinder- und Jugendpolitik» und der Teilstrategien «Frühe Förderung» und «Kindesschutz» in Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren
  • Erarbeiten von Grundlagen und Projekten
  • Vertretung in Gremien (inner- und interkantonal)
  • Bewirtschaftung des Kinder- und Jugendkredits
  • Anlaufstelle für Fragen allgemeiner Art zu Kinder- und Jugendthemen im Kanton St.Gallen
  • Stellungnahmen/Berichte zuhanden der Regierung in politischen Geschäften

Kantonale Vernetzungsgefässe

Die Kinder- und Jugendkoordination ist zuständig für folgende kantonale Vernetzungsgefässe:


Noch offene Fragen?

Mirjam Schegg / Selina Rietmann

Kinder- und Jugendkoordination

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen