Die Kinder- und Jugendkoordination des Amtes für Soziales koordiniert die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Organisationen der Kinder- und Jugendförderung und des Kinder- und Jugendschutzes sowie den zuständigen Stellen von Staat und Gemeinden (Art. 58ter EG-ZGB).
Schwerpunkte der Kinder- und Jugendkoordination
Die Kinder- und Jugendkoordination umfasst zwei Stellen mit folgenden Schwerpunkten:
- Kinder- und Jugendförderung
- Kinder- und Jugendschutz
Aufgaben der Kinder- und Jugendkoordination
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendkoordination umfassen:
- Koordination der Zusammenarbeit zwischen zuständigen Akteurinnen und Akteuren in der Kinder- und Jugendförderung und im Kinder- und Jugendschutz
- Umsetzung der Strategie «Kinder- und Jugendpolitik» und der Teilstrategien «Frühe Förderung» und «Kindesschutz» in Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren
- Erarbeiten von Grundlagen und Projekten
- Vertretung in Gremien (inner- und interkantonal)
- Bewirtschaftung des Kinder- und Jugendkredits
- Anlaufstelle für Fragen allgemeiner Art zu Kinder- und Jugendthemen im Kanton St.Gallen
- Stellungnahmen/Berichte zuhanden der Regierung in politischen Geschäften
Kantonale Vernetzungsgefässe
Die Kinder- und Jugendkoordination ist zuständig für folgende kantonale Vernetzungsgefässe:
- Konferenz für kommunale Kinder- und Jugendbeauftragte (KJBA) und Kontaktpersonen «Frühe Förderung» (KFF)
- Kindesschutz-Konferenz
- Netzwerk Kinder- und Jugendarbeit (NEKJA SG)
- Netzwerk Schulsozialarbeit (NESSA SG)
- Fachkonferenz Frühe Förderung (gemeinsam koordiniert mit der interdepartementalen Programmkoordination Frühe Förderung)
- interdepartementale Vernetzung Kinder, Jugend und Gemeinden der kantonalen Verwaltung
Noch offene Fragen?
Mirjam Schegg / Selina Rietmann
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen