Mit Beiträgen aus dem Kinder- und Jugendkredit werden innovative Kinder- oder Jugendprojekte sowie kinder- und jugendfreundliche Entwicklungen in Gemeinden und Regionen gefördert.
Der Kinder- und Jugendkredit erhält für die Unterstützung von Projekten jährlich Mittel aus dem kantonalen Lotteriefonds. Jährlich werden damit zwischen 50 und 70 Projekte unterstützt.
Richtlinien Kinder- und Jugendkredit
Für den Kinder- und Jugendkredit hat das Departement des Innern Richtlinien erlassen. Diese geben Auskunft über die Beurteilungs- und Qualitätskriterien sowie die Höhe der Beiträge.
Beiträge werden an Projekte und konzeptionelle Arbeiten ausgerichtet, die ein gelingendes Aufwachsen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ihre Beteiligung fördern. Unterstützt werden:
- innovative Projekte während der Pilotphase
- Professionalisierung und Weiterentwicklung der Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe
Praxisbeispiele
Im Jahr 2021 konnten mit dem Kinder- und Jugendkredit des Kantons St.Gallen insgesamt 45 Projekte mit einer Gesamtsumme von rund 320'000 Franken unterstützt werden. Nachfolgend werden einige unterstützte Projekte der vergangenen Jahre präsentiert.
Gesuchseingabe
Die Eingabe von Gesuchen für eine finanzielle Projektunterstützung ist laufend möglich. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich etwa sechs Wochen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist eine vereinfachte Online-Gesuchseingabe möglich. Für Projekte, die bei den anrechenbaren Kosten
Fr. 4'000.– nicht übersteigen.
- Kinder- und Jugendweb; weitere Informationen zum Kinder- und Jugendkredit neues Fenster
- vereinfachte Gesuchseingabe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren neues Fenster
- Gesuchsformular Beitrag für Projekte mit anrechenbaren Kosten bis Fr. 4'000.- neues Fenster
- Gesuchsformular Beitrag für Projekte mit anrechenbaren Kosten ab Fr. 4'001.- neues Fenster
Besten Dank, dass Sie unser Engagement würdigen. Wir bitten Sie, dabei Folgendes zu beachten:
- Swisslos und der Kanton St.Gallen werden nie als Sponsor bezeichnet.
- Das Wording lautet immer: «Unterstützt durch», «Mit Unterstützung von» oder «Dank an» usw.
- Bitte verwenden Sie für Ihre Drucksachen immer eines der untenstehenden Logos.
Noch offene Fragen?
Mirjam Schegg
Koordination Kinder- und Jugendförderung
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen