Die Gemeinden und die Städte sind zuständig
für die Kinder- und Jugend·hilfe.
Jede Gemeinde und jede Stadt bestimmt deshalb eine Person.
Die Person ist Mitglied im Gemeinderat oder im Stadtrat.
Oder die Person ist Mitglied im Schulrat.
Oder eine Person arbeitet in der Verwaltung von der Gemeinde
oder der Stadt.
Die Person hat den Auftrag,
die Kinder- und Jugend·hilfe umzusetzen.
Wir sagen zu dieser Person: Kinder- und Jugend·beauftragte.
Die Abkürzung ist: KJBA.
Hier finden Sie eine Liste mit den KJBA:
Liste Kinder- und Jugend·beauftragte
Was machen Kinder- und Jugend·beauftragte?
Die oder der Kinder- und Jugend·beauftragte gestaltet und steuert
die Kinder- und Jugend·politik in der Gemeinde.
Die Abkürzung für Kinder- und Jugend·beauftragte ist: KJBA.
Die KJBA fördern kinder- und jugend·gerechte Räume in der Gemeinde.
Das ist zum Beispiel ein Spielplatz.
Oder ein Jugendtreff.
Oder eine Skater·anlage.
Die KJBA fragen die Kinder und Jugendlichen
nach ihren Wünschen und Ideen.
Es gibt einen Leitfaden für die KJBA.
Der Leitfaden zeigt, welche Aufgaben KJBA haben:
Leitfaden kommunale Kinder- und Jugend·beauftragte
Der Leitfaden ist nicht in Leichter Sprache.
Die KJBA arbeiten mit der Kontakt·person Frühe Förderung zusammen.
Die Kontakt·person Frühe Förderung ist zuständig
für die frühe Förderung in der Gemeinde.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Kontakt·person Frühe Förderung:
Kontaktpersonen Frühe Förderung
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Hier finden Sie mehr Informationen zur
Frühen Förderung.
Noch offene Fragen?
Mirjam Schegg / Selina Rietmann
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen