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Die Abteilung Ortsplanung ist zuständig für die Beratung der Gemeinden in Fragen der Ortsplanung.

Die Ortsplanung prüft die Planerlasse im Genehmigungsverfahren und wirkt bei Regionalplanungen und Agglomerationsprogrammen mit. Zudem ist sie zuständig für die Prüfung von Ausnahmebewilligungen vom Baugesetz innerhalb der Bauzonen. Die kantonale Koordination von Bauverfahren, bei denen eine Bundesstelle federführend ist (Vorhaben in den Bereichen Militär, Eisenbahnen, Starkstromleitungen, Luftfahrt) obliegt ebenfalls der Abteilung Ortsplanung.

Sachbearbeitung im AREG

In der folgenden Karte ist die für Ihre Gemeinde zuständige Kreisplanerin bzw. der zuständige Kreisplaner vermerkt. Sie können die Karte weiter unten auch als PDF herunterladen.

Gebietseinteilung Abteilung Ortsplanung

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Ortsplanung

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen