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Die Bauzonenreserven der Gemeinden dürfen nicht grösser sein als der voraussichtliche Bedarf der nächsten 15 Jahre. Das kann mit Hilfe der Bauzonendimensionierung abgeschätzt werden.

Artikel 15 des Bundesgesetzes zur Raumplanung schreibt vor, dass die Bauzonenreserven höchstens den Bedarf der nächsten 15 Jahre umfassen dürfen. Das bedeutet, dass der künftige Bedarf an Bauzonenflächen abgeschätzt und mit den bestehenden Bauzonenreserven verglichen werden muss (unter Beachtung allfälliger zusätzlicher Potenziale aus der Siedlungsentwicklung nach innen). Dieser Vorgang wird als «Bauzonendimensionierung» bezeichnet. Die Überprüfung der Bauzonendimensionierung gemäss Richtplan ist Bestandteil des Bedarfsnachweises in Ortsplanungsverfahren.

Nachweis Bauzonendimensionierung

Für den Nachweis und die Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen soll ein Anreiz bestehen. Innenentwicklung soll nicht durch rein rechnerische Grössen eingeschränkt sein. Deshalb wird das St. Galler Berechnungsmodell für die Bauzonendimensionierung bei Gemeinden, die ausschliesslich eine Strategie der Innenentwicklung verfolgen, nicht angewendet. Bei einer Vergrösserung der Wohn- und Mischzonen durch Überführung vom Nichtbaugebiet in die Wohn- und Mischzone ist hingegen eine Überprüfung der Bauzonendimensionierung mit dem Onlinetool auf dem Raum+-Portal erforderlich. Diese Überprüfung können die Gemeinden oder die von ihnen beauftragten Raumplanungsbüros selber vornehmen.

Überprüfung der Bauzonendimensionierung
Je nachdem, ob eine Gemeinde die Bauzone vergrössern kann, den Status Quo behält oder die Bauzonenfläche verkleinern muss, sind die Anforderungen für die Überprüfung der Bauzonendimensionierung unterschiedlich. Das AREG wendet einen Prüfraster an (dieser kann für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV übernommen werden). Neben einer Überprüfung der rechnerischen Grössen wird auch eine qualitative Beurteilung vorgenommen.


Damit die Bauzonendimensionierung überprüft werden kann, müssen dem AREG verschiedene Unterlagen eingereicht werden (siehe Prüfraster). Wichtig, nicht zuletzt auch für die Überprüfung in Rechtsmittelverfahren, ist eine transparente Darstellung der Veränderungen vom «alten» zum «neuen» Zonenplan. Diese Übersicht soll in einer Tabelle der Ein-, Um- und Auszonungen erstellt werden. Eine Vorlage für das Erstellen dieser Tabelle wird vom AREG zur Verfügung gestellt.

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Ortsplanung

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen