Hier erfahren Sie mehr über die konkreten Wirkungen der Konkurseröffnung auf die Arbeitnehmer des Schuldners. Weiter informieren wir Sie darüber, was von den Arbeitnehmern vorzukehren ist.
Laufende Arbeitsverhältnisse sind mit der Konkurseröffnung nicht von Gesetzes wegen aufgelöst. Wenn über Ihren Arbeitgeber der Konkurs eröffnet worden ist entscheidet das Konkursamt über das Arbeitsverhältnis. In der Regel werden laufende Arbeitsverhältnisse nicht weitergeführt und das Konkursamt tritt nicht in das laufende Arbeitsverhältnis ein. Die Arbeitnehmer werden vom Konkursamt in der Regel von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt. Der Arbeitnehmer hat wie folgt vorzugehen:
Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Ab der Konkurseröffnung erhalten Sie Arbeitslosentaggelder von einer Arbeitslosenversicherung (70 bis 80 Prozent des versicherten Verdienstes), sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Melden Sie sich umgehend online auf www.job-room.ch beim für Ihren Wohnort zuständigen RAV zur Beratung, zur Stellenvermittlung bzw. den Bezug von Arbeitslosentaggeldern an. Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können frühestens ab dem Datum beantragt werden, an dem Sie sich persönlich beim RAV melden.
Zuständiges RAV
Unter folgendem Link können Sie feststellen, welches RAV für Sie zuständig ist:
Anmeldung für den Bezug von Insolvenzentschädigung (IE)
Die Insolvenzentschädigung deckt bei einem zahlungsunfähigen Arbeitgeber offene Lohnforderungen der letzten vier Monate vor der Konkurseröffnung ab, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt direkt an die betroffene Person. Anders als bei der Arbeitslosenentschädigung, wird bei der Insolvenzentschädigung der Lohn zu 100 Prozent entschädigt.
Um Insolvenzentschädigung zu erhalten, ist der Antrag auf Insolvenzentschädigung auszufüllen und an die Kantonale Arbeitslosenkasse, Insolvenzentschädigung, St.Gallen einzureichen.
Kontaktdaten Kantonale Arbeitslosenkasse
Die Adresse und die zuständigen Kontaktpersonen finden Sie auf folgender Webseite mittels Klick auf "Noch offene Fragen? Wir sind für Sie da.".
Forderungsanmeldung beim Konkursamt
Nach der Konkurseröffnung über Ihren Arbeitgeber sind sämtliche offenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis beim Konkursamt anzumelden. Nebst den Forderungen bis zur Konkurseröffnung können auch Forderungen für die Dauer der Kündigungsfrist geltend gemacht werden. Die Forderungsanmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn Leistungen der Arbeitslosenversicherung und/oder der Insolvenzentschädigung beantragt bzw. entrichtet werden.