Die Tripartite Kommission beobachtet den Arbeitsmarkt in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (ave GAV), führt bei Lohnunterbietungen durch Arbeitgebende Verständigungsverfahren durch, kann u.a. Normalarbeitsverträge erlassen und die Allgemeinverbindlicherklärung bestehender Gesamtarbeitsverträge (GAV) beantragen.
Aufgaben
Die Tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben des Kantons St.Gallen (TPK) setzt sich aus je vier Vertretretenden von Kanton, Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenorganisationen und der Geschäftsführung zusammen. Die Kommission ist ein unabhängiges Gremium und steht unter dem Vorsitz von Karin Jung, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Die Mitglieder werden jeweils für eine Legislaturperiode gewählt.
Die TPK beobachtet den Arbeitsmarkt und legt Risikobranchen fest, in welchen die kantonale Kontrollstelle Arbeitsmarkt in ihrem Auftrag die vom Gesetz geforderten Kontrollen bezüglich Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen in Branchen ohne allgemein verbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) durchführt. Ausserdem kontrolliert die TPK die Einhaltung von Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen (NAV).
Bei festgestellten Lohnunterbietungen durch Entsendeunternehmen oder Schweizer Arbeitgeber führt die TPK Verständigungsverfahren auf Lohnnachzahlung und gegebenenfalls Vertragsanpassung durch. Bei Missbräuchen, welche ein bestimmtes Ausmass erreichen und negative Auswirkungen auf das Lohngefüge einer Branche mit sich bringen, kann die TPK die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen über die minimale Entlöhnung und die ihr entsprechenden Arbeitszeiten eines bestehenden Gesamtvertrages beantragen. Existiert in der betroffenen Branche kein Gesamtarbeitsvertrag, kann die TPK beim Regierungsrat den Erlass eines zeitlich befristeten Normalarbeitsvertrages mit zwingenden Mindestlöhnen beantragen (NAV).
Mitglieder TPK
Der Regierungsrat hat für die Legislaturperiode 2024 bis 2028 folgende Personen in die Tripartite Kommission gewählt:
Präsidentin
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Karin Jung | Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit |
Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberorganisationen
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Felix Keller | Geschäftsführer Kantonaler Gewerbeverband St.Gallen |
Peter Nüesch | Präsident St.Galler Bauernverband |
Maurus Oehler | Leiter HR und Mitglied der GL Stadler Rheintal AG |
Jan Riss | Mitglied der GL Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell |
Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitnehmerorganisationen
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Bischofberger Felix | Präsident Kaufmännischer Verband Ost |
Anke Gähme | Regioleiterin Unia OSGR Kantonaler Gewerkschaftsbund St.Gallen |
Florian Kobler | Geschäftsführer Paritätische Kommissionen/GAV Vollzug bei der Unia Ostschweiz/Graubünden |
Danilo Ronzani | Leiter KC GAV-Vollzug Deutschschweiz Syna St.Gallen |
Kantonsvertreter
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Gregor Baumgartner | Leiter Ausgleichskasse, Sozialversicherungsanstalt |
Jürg Eberle | Leiter Migrationsamt |
Daniel Liebens | Leiter Arbeitslosenversicherung |
Geschäftsführerin
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Anne Kneer | Amt für Wirtschaft und Arbeit |
Geschäftsführung
Die TPK tagt mindestens vier Mal pro Jahr, die operativen Tätigkeiten hat sie an die Geschäftsführung delegiert. Diese haben im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Bereitstellung von Unterlagen und Informationen, welche die Kommission zur Festlegung der orts- , berufs- und branchenüblichen Löhne benötigt
- Vorbereitung der Sitzungen und Protokollführung
- Beurteilung von eingehenden Meldungen betreffend missbräuchlicher Arbeitsbedingungen und Verstössen gegen das Entsendegesetz
- Weiterleitung von eingehenden Meldungen an die zuständigen Instanzen
- Periodische Berichterstattung über eingegangene Anzeigen
- Umsetzung der Kommissionsbeschlüsse, insbesondere die Organisation der Kontrollen und Durchführung der Verständigungsverfahren.
Weiterführende Informationen
Noch offene Fragen?

Dr. iur. Anne Kneer
Geschäftsführerin TPK