Sie planen, im Ausland zu arbeiten? Hier finden Sie wichtige Informationen zum europäischen Kooperationsnetzwerk EURES und zur Sozialversicherungspflicht.
EURES - EURopean Employment Services
EURES ist ein Kooperationsnetzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen der EU- und EFTA-Staaten. EURES bezweckt, die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb dieser Länder zu erleichtern.
Wir beraten Sie zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen im In- und Ausland, Grenzgänger-Fragen, zur beruflichen Mobilität sowie zum Anerkennungsverfahren von ausländischen Diplomen.
Formulare bestellen
Länderwechsel: Bescheinigung von Versicherungszeiten
Benötigen Sie für die Antragstellung von Arbeitslosenentschädigung in einem EU- oder EFTA-Staat das Formular PD U1 mit Schweizer Beitragszeiten?
Das Formular PD U1 können Sie mit dem Formular «Antrag auf Ausstellen eines PD U1» bestellen.
Wenn Sie in der Vergangenheit schon bei einer Arbeitslosenkasse angemeldet waren oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben, senden Sie den Antrag ausgefüllt an diese Arbeitslosenkasse.
Beziehen Sie erstmals Leistungen in der Schweiz, können Sie Ihre Unterlagen an eine frei wählbare Arbeitslosenkasse senden, die an Ihrem letzten Wohnort tätig ist.
Als erwerbslose stellensuchende Person haben Sie die Möglichkeit, während maximal drei Monaten Ihre Stellensuche in einen EU-/EFTA-Staat zu verlagern und weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen.
Planen Sie im Ausland nach einer Stelle zu suchen? Dann reichen Sie den Antrag auf Leistungen bei Arbeitssuche im Ausland bei der Fachstelle EURES ein.
In mehreren Staaten erwerbstätig?
Wenn Sie grenzüberschreitend erwerbstätig sind, müssen Sie einiges beachten. Besonders wichtig: die genaue Abklärung der Versicherungsverhältnisse. Mit einem Online-Tool, das die AHV-IV zur Verfügung stellt, können Sie herausfinden, in welchem Staat Sie sich in der Sozialversicherung versichern müssen.