Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bilden die elementare Grundlage guter Arbeitsbedingungen. Am Arbeitsplatz unterstehen die Arbeitnehmenden besonderen Schutzbestimmungen, die zwingend einzuhalten sind.
Das Arbeitsinspektorat berät Arbeitnehmende, Arbeitgebende, Planer und Behörden in Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes sowie der Arbeits- und Ruhezeiten. Weitere Tätigkeiten sind Erteilungen von Plan-, Betriebs- und Arbeitszeitbewilligungen, Durchführungen von Systemkontrollen, Projektabnahmen und Nachkontrollen, Mitwirkungen an Projektbesprechungen sowie Genehmigungen von Betriebsordnungen.
Die Arbeit basiert auf den Vorgaben des Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzes.
- Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) neues Fenster
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) neues Fenster
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) neues Fenster
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) neues Fenster
- Einführungsgesetz zum eidgenössischen Arbeitsgesetz neues Fenster
Hinweise zu möglichen Verstössen gegen Arbeitssicherheit und / oder Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz können mit nachfolgendem Formular gemeldet werden.
Die EKAS koordiniert die Präventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften für Sicherheit am Arbeitsplatz.
ASA fasst die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem griffigen Sicherheitssystem zusammen.
Das SECO nimmt die Oberaufsicht über die Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes wahr, welches Arbeitnehmende vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz schützt.
Die Suva ist zuständig für die Prävention von Berufskrankheiten sowie in ihr zugewiesenen Branchen für die Arbeitssicherheit.