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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bilden die elementare Grundlage guter Arbeitsbedingungen. Am Arbeitsplatz unterstehen die Arbeitnehmenden besonderen Schutzbestimmungen, die zwingend einzuhalten sind.

Das Arbeitsinspektorat berät Sie als Arbeitnehmende, Arbeitgebende, Planer und Behörden in Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes sowie der Arbeits- und Ruhezeiten. Zudem erteilen wir Plan-, Betriebs- und Arbeitszeitbewilligungen und genehmigen Betriebsordnungen.

 

Wir wirken aktiv an Projektbesprechungen und sachbezogenen Bewilligungsverfahren mit. Weiter führen wir Betriebsbesuche mit Beratungen zum Arbeitnehmerschutz, zu Systemkontrollen, Projektabnahmen und Nachkontrollen durch.

 

Hinweise zu möglichen Verstössen gegen Arbeitssicherheit und / oder Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz können Sie mit nachfolgendem Formular melden.

Noch offene Fragen?

Arbeitsinspektorat

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen