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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bilden die elementare Grundlage guter Arbeitsbedingungen. Am Arbeitsplatz unterstehen die Arbeitnehmenden besonderen Schutzbestimmungen, die zwingend einzuhalten sind.

Das Arbeitsinspektorat berät Arbeitnehmende, Arbeitgebende, Planer und Behörden in Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes sowie der Arbeits- und Ruhezeiten. Weitere Tätigkeiten sind Erteilungen von Plan-, Betriebs- und Arbeitszeitbewilligungen, Durchführungen von Systemkontrollen, Projektabnahmen und Nachkontrollen, Mitwirkungen an Projektbesprechungen sowie Genehmigungen von Betriebsordnungen.

 

Hinweise zu möglichen Verstössen gegen Arbeitssicherheit und / oder Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz können mit nachfolgendem Formular gemeldet werden.

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Arbeitsinspektorat

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen