Im Freien dürfen ausschliesslich natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle verbrannt werden, sofern diese genügend trocken sind.
Bei der Verbrennung von Schlagabraum darf nur wenig Rauch entstehen und das Feuer muss korrekt bewirtschaftet werden.
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Dicke Rauchsäulen entstehen beim Verbrennen von ungenügend trockenen Brennmaterial. (Foto: E. Rebmann)
Weiterführende Informationen für das Feuern im Freien finden Sie beim Amt für Umweltschutz.