Logo Kanton St.Gallen

Im Freien dürfen ausschliesslich natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle verbrannt werden, sofern diese genügend trocken sind.
Bei der Verbrennung von Schlagabraum darf nur wenig Rauch entstehen und das Feuer muss korrekt bewirtschaftet werden.

.
Dicke Rauchsäulen entstehen beim Verbrennen von ungenügend trockenen Brennmaterial. (Foto: E. Rebmann)

Noch offene Fragen?

Kantonsforstamt

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen