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Im Kanton St.Gallen sind die politischen Gemeinden für die Neophytenbekämpfung zuständig. Von Seiten des Kantons liegt die Federführung beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei, wobei die Bekämpfung im Wald in enger Zusammenarbeit mit dem Forstdienst erfolgt.

Bekämpfung im Wald

Goldrute (Solidago gigantea)
Goldrute (Solidago gigantea)

Im Wald sind vor allem vorübergehend offene Flächen betroffen, wie zum Beispiel Schlagflächen, Bachufer, Strassenböschungen oder temporäre Rodungen. Im geschlossenen Wald sind Neophyten nicht konkurrenzfähig.

Im Wald sind folgende Art konsequent zu eliminieren: Blauglockenbaum, Essigbaum, Götterbaum, Henrys Geissblatt, Riesenbärenklau und Seidiger Hornstrauch.

Neophytenstrategie für den St.Galler Wald

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Kantonsforstamt

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen