Im Kanton St.Gallen sind die politischen Gemeinden für die Neophytenbekämpfung zuständig. Von Seiten des Kantons liegt die Federführung beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei, wobei die Bekämpfung im Wald in enger Zusammenarbeit mit dem Forstdienst erfolgt.
Bekämpfung im Wald
Im Wald sind vor allem vorübergehend offene Flächen betroffen, wie zum Beispiel Schlagflächen, Bachufer, Strassenböschungen oder temporäre Rodungen. Im geschlossenen Wald sind Neophyten nicht konkurrenzfähig.
Im Wald sind folgende Art konsequent zu eliminieren: Blauglockenbaum, Essigbaum, Götterbaum, Henrys Geissblatt, Riesenbärenklau und Seidiger Hornstrauch.