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Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, von der Wild- und Hausschweine gleichermassen betroffen sind. Befallene Schweine verenden in der Regel relativ schnell. Für den Menschen ist die Seuche ungefährlich. In Osteuropa ist die Seuche bereits stark verbreitet. Die Schweiz gilt derzeit noch als seuchenfrei. Gemäss Fachleuten stellt sich die Frage nicht, ob die ASP die Schweiz erreicht, sondern wann.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat 2019 eine technische Weisung für Mindestmassnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei freilebenden Wildschweinen erlassen. Bei einem positiv bestätigten ASP-Fall ist ein Initialsperrgebiet auszuscheiden.

 

Initialsperrgebiet (Radius von rund 10 bis 15 km um den Fundort)

Das Gebiet wird nach Wildschweinkadavern abgesucht. Im Initialsperrgebiet gilt ein Wegegebot im Wald. Nach spätestens einem Monat wird das Initialsperrgebiet in ein Kerngebiet, ein Puffergebiet und ein Beobachtungsgebiet überführt.

Kerngebiet (Radius von rund 3 km)

Im Kerngebiet gilt ein absolutes Waldzugangsverbot.

Puffergebiet (Radius von rund 7 km)

Im Puffergebiet gilt ein Waldzugangsverbot, wobei für unverzichtbare Forstarbeiten eine Ausnahme erteilt werden kann. Biosicherheitsmassnahmen sind einzuhalten (Schuh- und Kleiderwechsel).

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Kantonsforstamt

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen