Gute Luft ist Lebensqualität.
Sie atmen jeden Tag ungefähr 15'000 Liter Luft ein und aus.
Die Luftbelastung ist dank der getroffenen Massnahmen in den letzten Jahren stark gesunken. Weitere Schritte sind jedoch nötig, denn nach wie vor werden nicht alle Grenzwerte eingehalten.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften sind ein wichtiges Instrument zur weiteren Verbesserung unserer Luft.
Messwerte Luftqualität
Informieren Sie sich aktuell über den Zustand der Luft in unserer Region - Messwerte von Feinstaub, Stickstoffdioxid NO2 und Ozon O3. www.ostluft.ch
Gesamtemissionen Kanton St.Gallen
Der Ausstoss der Luftschadstoffe ist schweizweit seit Anfang der 1990er Jahre generell rückläufig.
Diese Verbesserung wurde durch die Umsetzung von technisch machbaren und wirtschaftlich tragbaren Massnahmen erzielt.
Hauptverantwortlich für diese bisher positive Entwicklung ist die Einführung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV).
Emissionen im Kanton St.Gallen im Jahr 2020:
3'675 Tonnen NOx
930 Tonnen PM10
418 Tonnen PM2.5
76 Tonnen Russ
2.0 Mio Tonnen CO2
Hauptsächliche Quellen der Luftschadstoffemissionen im Kanton St.Gallen
Der Strassenverkehr produziert bei der Verbrennung insbesondere Stickoxid, Feinstaub und Russ Emissionen.
Dazu kommen Reifen- und Bremsabrieb die als Mikroverunreinigungen in die Umwelt gelangen.
Neue Lastwagen emittieren in den letzten Jahren immer weniger Schadstoffe.
Liefer- und Personenwagen, Motorräder, Scooter und Mofas sind nach wie vor eine bedeutende Quelle von Luftschadstoffen.
Prozessbedingte Emissionen der Industrie sind sehr vielseitig. Die technischen Abgasbehandlungen tragen zur Reduktion bei.
Je nach Produktion und Branche können Schadstoffe wie Stickoxide, Feinstaub, Russ, Benzol, polyzyklische Aromate, Dioxine oder Schwermetalle entstehen.
Die NMVOC-Emissionen (NMVOC: flüchtige Kohlenwasserstoffe ohne Methan) stammen zum grössten Teil aus der Anwendung von Lösungsmittel.
Veraltete oder schlecht betriebene Holzfeuerungen tragen während den Wintermonaten wesentlich zur Luftbelastung bei.
Die Emissionen von Feinstaub enthalten mikroskopisch kleine Russteilchen und Teerverbindungen (schwerflüchtige Kohlenwasserstoffe).
Gülleaustrag und Nutztierhaltung sind die grössten Emissionsquellen für Ammoniak (NH3) und Lachgas (N2O).
Die im Einsatz stehenden Motoren und Geräte verursachen zusätzliche Luftschadstoffe.
Gesetzliche Grundlagen
Regelt die Begrenzung der Umweltbelastung.
Bundesgesetz über Umweltschutz - Umweltschutzgesetz (USG) 814.01
Regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und der dazugehörigen Verordnungen, insbesondere die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden.
Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EG-USG) sGS 672.1
Regelt die Emissionsbegrenzung und Kontrollen bei stationären Anlagen, Fahrzeugen, Feuerungsanlagen, Abfallverbrennung und Immissionen.
Luftreinhalte-Verordnung (LRV) 814.318.142.1
Noch offene Fragen?
Amt für Umwelt AFU
Abteilung Industrie und Gewerbe
Dominik Noger, Leiter Sektion Luftqualität
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen