Korrosionsschutzarbeiten im Freien an Metall- oder Betonobjekten, wie beispielsweise Brücken, Übergänge, Masten, Geländer, können Umweltprobleme verursachen. Deshalb müssen Korrosionsschutzarbeiten im Freien ab 50 m² Sanierungsfläche dem AFU gemeldet werden.
Alte Anstriche enthalten häufig Schwermetalle wie Blei, Chrom, Zink und Cadmium und polychlorierte Biphenyle (PCB), die sich nach dem Abtrag im Strahlschutt wiederfinden.
Beim Entfernen von alten Farbanstrichen und korrodiertem Material entstehen Emissionen von Staub und Lösungsmitteln (VOC). Es muss vermieden werden, dass diese problematischen Stoffe in Boden und Gewässer gelangen.
- vollständige, dichte Einhausung des Objektes
- Abluftführung über geeignete Filtrationsanlagen oder alternative Schutzvorkehrungen, welche nachweislich eine mindestens gleichwertige Emissionsminderung bewirken
- gesetzeskonformer Umgang und Entsorgung von Strahlschutt und Filterstaub (Strahlschutt muss wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden, z.B. in einer Untertagedeponie).
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Dominik Noger
Leiter Luftqualität
Amt für Umwelt AFU
Abteilung Industrie und Gewerbe
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen