Für die Feuerungskontrolle kleinerer Öl-, Gas- und Holzfeuerungen sind die Gemeinden zuständig.
Die Feuerungskontrolle kann als teilliberalisierter Vollzug (Überprüfung durch amtlichen Feuerungskontrolleur) oder als liberalisierter Vollzug (Überprüfung durch amtlichen Kontrolleur oder durch Fachmann der Heizungsbranche) organisiert sein.
Zuständigkeit Gemeinde
Die Abgase der Ölheizung werden alle 2 Jahre und die der Gasheizung alle 4 Jahre ausgemessen.
Dank den Kontrollen wurden grosse Verbesserungen bei den Emissionen von Feuerungen erzielt.
Dies hat entscheidend zur Abnahme der Stickoxid- und Feinstaub Konzentration in der Aussenluft beigetragen.
Holzfeuerungen tragen während der Heizsaison insbesondere bezüglich Feinstaub und Russ erheblich zur Luftbelastung bei.
Alle Holzfeuerungen unterstehen einer visuellen Kontrollpflicht, die durch den Kaminfeger periodisch durchgeführt wird.
Bei Holzheizkesseln muss die Einhaltung der Grenzwerte alle 4 Jahre, bei Restholzfeuerungen alle 2 Jahre mit Emissionsmessungen sichergestellt werden.
Relevante Bestimmungen für die Zulassung und den Vollzug der Holzfeuerungen:
1. Zulassung von Neuanlagen (Leistungserklärung, Staubabscheidesystem oder Abnahmemessung vor Ort)
2. Speicherpflicht für alle Holzheizkessel
3. Brennstoffqualität
4. Visuelle Kontrolle bei Einzelraumfeuerungen
5. Messpflicht für Holzheizkessel
6. Sanierungen (Emissionsgrenzwerte, Wärmespeicher)
Holzofen richtig betreiben
Die richtige Betrieb des Ofens ist eine zentrale Voraussetzung, dass die Emissionen möglichst gering gehalten werden können.
Zuständigkeit Kanton
Die Emissionsmessungen müssen durch eine zugelassene Messfirma durchgeführt werden.
Die periodischen Emissionsmessungen müssen alle zwei Jahre von einer zugelassenen Messfirma durchgeführt werden. Zuständig ist die Abteilung Industrie und Gewerbe des Amts für Umwelt AFU, des Kantons St.Gallen.
Die periodischen Emissionsmessungen müssen alle zwei Jahre von einer zugelassenen Messfirma durchgeführt werden. Zuständig ist die Abteilung Industrie und Gewerbe im Amt für Umwelt AFU, des Kantons St.Gallen.
Informationen/Publikationen
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Dominik Noger
Leiter Luftqualität
Amt für Umwelt AFU
Abteilung Industrie und Gewerbe
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen