Vorsorge hat beim Bodenschutz oberste Priorität. Denn einmal eingetretene Schäden beim Boden können kaum mehr behoben werden oder nur mit sehr grossem Aufwand rückgängig gemacht werden. Hauptziel der Vorsorge ist, die Bodenfruchtbarkeit und die natürliche Regenerationsfähigkeit des Bodens zu erhalten.
Bodenschutzmassnahmen
Raumplanung schützt fruchtbaren Boden quantitativ
Im Hinblick auf den unaufhaltsamen Bodenverlust durch die rege Bautätigkeit ist ein haushälterischer Umgang mit der verfügbaren Bodenfläche unabdingbar. Wichtige Ziele der kantonalen und nationalen Raumplanungs- und Bodenpolitik sind die Erhaltung der Bodenflächen zur Nahrungsmittelproduktion und die Erhaltung der natürlichen Funktionen des Bodens. Dabei wird den vorhandenen Flächen eine bestimmte Nutzungsart zugeordnet, was eine längerfristig abgestimmte Bodennutzung ermöglicht. Zusätzliche Ausscheidungen von Fruchtfolgeflächen sollen die zur Nahrungsmittelproduktion besonders geeigneten Böden schützen.
Verbleibende fruchtbare Böden qualitativ schützen
Um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern, sind sowohl in der Bau-, Land- und Forstwirtschaft als auch bei Sport- und Outdoor-Aktivitäten bodenschonende Verfahren anzuwenden.
Schonende Bodenbearbeitung schützt vor Bodenverdichtung
Bodenverdichtungen lassen sich bei überlegter Anwendung von geeigneten Maschinen und Geräten und bei nachhaltigen Anbauverfahren weitgehend vermeiden. Der standortgerechten und bodenschonenden landwirtschaftlichen Nutzung kommt dabei eine grosse Bedeutung zu (z.B. Ackerbau nur auf geeigneten Böden, schwere Maschinen nur mit breiten Reifen, maximale Rad- und Achslasten beachten).
Angepasste Bewirtschaftung vermeidet Bodenerosion
Die Bodenerosion lässt sich am besten durch eine dem Standort angepasste Bewirtschaftung vermeiden. Eine ausgewogene Fruchtfolge, die gezielte Anwendung von Direkt- oder Streifenfrässaat, der Einsatz bodenschonender Maschinen und Geräte oder ein kluges Weidemanagement können viel zur Erhaltung der Ressource «Boden» beitragen.
Gemäss eidgenössischer Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV) müssen auch Sömmerungs-, Hirten- und Gemeinschaftsweidebetriebe bodenschonend bewirtschaftet werden. Hilfreiche Informationen diesbezüglich liefert das AGRIDEA-Merkblatt «Bodenerosion im Sömmerungsgebiet».
Nützliche Praxishilfen
Der Kanton St.Gallen unterstützte in den Jahren 2000 bis 2010 das Projekt «Von Bauern für Bauern» zur Verbreitung von bodenschonenden Anbaumethoden. Die dabei entstandene DVD stellt Bauernfamilien vor, welche in den Bereichen Futterbau, Ackerbau und Weinbau erfolgreich bodenschonende Massnahmen betreiben. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten der DVD unter www.vonbauernfuerbauern.ch
Digitale Bodenkarten sind ein weiteres Hilfsmittel für bodenschonende Bearbeitung in der Landwirtschaft. Damit können die Eigenschaften der Böden (Bodenart) im Internet abgerufen werden.
Geoportal – Bodenkarte: www.geoportal.sg.ch
Zur Beurteilung des Bodenverdichtungsrisikos beim Einsatz von landwirtschaftlichen Fahrzeugen stellt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW zudem ein Simulationsmodell online zur Verfügung: www.terranimo.ch
Umgang mit Boden bei Bauarbeiten gesetzlich geregelt
Die eidgenössische Verordnung über Belastungen des Bodens VBBo (SR 814.12) enthält Vorschriften über die Vermeidung von Bodenverdichtung beim Bauen. Der Vollzug dieser Vorschriften obliegt der politischen Gemeinde. Massnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtungen beim Bauen sind in der Regel im Baubewilligungsverfahren anzuordnen.
Grundregeln für wirksamen Bodenschutz
Grundsätzlich gilt: Wo immer möglich soll bei Bauarbeiten der Boden nicht abhumusiert werden. Zudem sind während aller Bauphasen wichtige Grundregeln zur Vermeidung von Bodenschäden zu beachten:
- Vor dem Abtragen:
Massnahmen zum Bodenschutz bereits in der Planungsphase einleiten. Bodenfeuchte überwachen und Arbeitsprogramm entsprechend anpassen. - Abtragen:
Nur bei trockenen Verhältnissen arbeiten. Boden nur im Baubereich abtragen. Bodenschonende Maschinen und optimale Verfahren einsetzen. Unterboden nicht befahren. Gezielter Einsatz von Baggermatratzen. - Zwischenlagern:
Korrekte Zwischenlagerung von Aushubmaterial. Oberboden und Unterboden getrennt lagern. Zwischenlager begrünen und pflegen. - Rekultivieren:
Unterboden nicht als Hinterfüllung verwenden. Bodenaufbau korrekt durchführen. Bodenschonende Maschinen und optimale Verfahren einsetzen. Neu angelegten Boden nicht befahren. Boden rasch begrünen. Entwässerung gewährleisten. Gezielter Einsatz von Baggermatratzen.
Hilfreiche Informationen
Bodenschutzfachstellen der Kantone und des Bundes haben dazu hilfreiche Merkblätter verfasst, die über die Webseite www.bodenschutz-lohnt-sich.ch bezogen werden können.
Schadstoffverschiebungen vermeiden
Bei Bauarbeiten wird in der Regel Boden abgetragen und anschliessend entweder am Entnahmeort selbst oder in anderen Parzellen, z.B. für Bodenverbesserungen, Rekultivierungen, Auffüllungen oder Umgebungsgestaltungen, wiederverwendet. Dabei besteht die Gefahr, dass schadstoffbelasteter Boden unkontrolliert verteilt wird und so saubere Böden verunreinigt werden.
Die eidgenössische Verordnung über Belastungen des Bodens VBBo (SR 814.12 Art. 7) regelt, wie mit abgetragenem Boden umzugehen ist, damit die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleibt und der Boden nicht zusätzlich chemisch belastet wird. Der Vollzug dieser Vorschrift obliegt der politischen Gemeinde.
Liegt das Bauvorhaben in einem Prüfgebiet?
Grundsätzlich muss zuerst abgeklärt werden, ob ein belasteter Standort vorliegen könnte. Diese Abklärung erfolgt anhand des Vollzugshilfsmittels «Prüfgebiete Bodenverschiebungen» (VHM PrüBo). Das Hilfsmittel bezeichnet die Gebiete, in denen Schadstoffgehalte über den Richtwerten gemäss VBBo vermutet werden. Neben Abfallablagerungen sind dies Flächen wie Schiessanlagen, städtische Altbaugebiete, Rebberge, Schrebergärten und Bereiche um Verkehrsträger und Kehrichtverbrennungsanlagen sowie Standorte, auf denen früher stark belastete Abfalldünger ausgebracht wurden.
Befindet sich das geplante Bauvorhaben im Bereich der «Prüfgebiete Bodenverschiebungen» und werden mehr als 50 m3 Oberboden (entspricht einer Fläche von 200 m2) verschoben, sind Massnahmen erforderlich und Messungen unverzichtbar.
Prüfgebiete erfordern Bodenanalysen
- Vor dem Abtragen des Oberbodens sind Mischproben des mutmasslich belasteten Bereichs zu entnehmen und auf Schadstoffe hin zu untersuchen. Der mutmasslich belastete Boden muss separat abgeschält und zwischengelagert werden.
- Der Boden darf nicht weggeführt werden, bevor die Analyseresultate vorliegen. Vorbehalten bleibt nachfolgender Punkt 3. Die Wiederverwendung des Bodens richtet sich nach der Wegleitung «Verwertung von ausgehobenem Boden» (BUWAL, 2001).
- Je nach Belastungsgrad ist die Wiederverwendung des Bodens vor Ort innerhalb der belasteten Fläche zulässig oder die gesetzeskonforme Entsorgung auf einer Deponie gemäss der Abfallverordnung (SR 814.600) notwendig.
Invasive Neophyten nicht verschleppen
Invasive gebietsfremde Pflanzen (invasive Neophyten) sind sehr konkurrenzstark. Deshalb breiten sie sich unkontrolliert aus und verdrängen die einheimische Flora und Fauna. Sie gefährden die menschliche Gesundheit, beschädigen Infrastrukturbauten und führen zu land- und forstwirtschaftlichen Ertragsausfällen. Einzelne, sehr problematische Neophyten bewirken zudem eine Wertverminderung von Bauland.
Die Verschleppung und die unerwünschte Ansiedlung invasiver Neophyten werden unter anderem durch den Abtransport von belastetem Bodenmaterial verursacht. Wird mit vermehrungsfähigen Pflanzenteilen (Wurzeln, Rhizome, Strünke, Stängel und Samen) in Boden- oder Aushubmaterial umgegangen, ist grösste Sorgfalt gefordert, damit nicht neue Neophytenstandorte entstehen.
Dem Boden Sorge tragen
Freizeitveranstaltungen wie Open Airs, Wettkampf- oder Motorsportanlässe beanspruchen den Boden stark. Abfall, Abwasser und die Bodenverdichtung zählen zu den Hauptbelastungen. Anlässe auf fruchtbarem, landwirtschaftlich genutztem Land müssen daher bodenschonend durchgeführt werden. Dazu verpflichtet nicht nur die Umweltgesetzgebung, sondern auch der Respekt vor dem wertvollen und empfindlichen Rohstoff «Boden». Eine Veranstaltung, bei der das Gelände in gutem Zustand hinterlassen wird, stellt den Organisatoren ein gutes Zeugnis aus und erhöht die Akzeptanz für künftige Austragungen.
Alternativen zu wertvollem Kulturland prüfen
Nicht jeder Anlass muss auf der grünen Wiese stattfinden. Die Nutzung bereits bestehender Infrastruktur oder befestigter Flächen schont das wertvolle Kulturland. Im Hinblick auf schlechtes Wetter und nasse Böden sollen auch Alternativstandorte für den gesamten Anlass oder Teilbereiche davon eingeplant werden. Es ist wichtig, sich im Vorfeld zu überlegen, welche Anlagen tatsächlich auf Wiesland stehen müssen und welche verschoben werden können. Vor allem Parkplätze sollten möglichst auf befestigten Flächen vorgesehen werden, wobei manchmal auch Shuttles nötig werden. Sinnvoll ist immer eine Planung, welche auch Schlechtwetter-Szenarien beinhaltet. Dabei kann eine Ampel helfen, welche Bereiche bei welchen Bodenverhältnissen (noch) genutzt werden können oder wo zusätzliche Schutzmassnahmen nötig sind. Es gilt, Alternativstandorte für den gesamten Anlass oder Teilbereiche davon einzuplanen.
Schutzvorrichtungen verwenden
Überall dort, wo Fahrzeuge über gewachsenen Boden fahren oder Festzelte WC- und Verpflegungswagen und Tribünen aufgestellt werden müssen, sollen Schutzkörper verwendet werden. Das können Bodenplatten aus Aluminium (für Schwerlasten), Holzroste (für Leichtlasten) oder Holzschnitzel auf Vlies sein. Damit können schwerwiegende Bodenschäden vermieden werden. Das Verlegen von Holzrosten und Polygonplatten an stark frequentierten Stellen trägt zudem dazu bei, dass alle Beteiligten trockene Füsse behalten und mit Freude an den Anlass zurückdenken.
Umweltverantwortliche Person bestimmen
Verbindliche Abmachungen über Bodenschutzmassnahmen sind hilfreich. Sie geben dem Bodenschutz ein Gewicht. Grundbesitzende, Lieferant*innen, Aussteller*innen und Teilnehmende nehmen die Anlassverantwortlichen als professionelle und vertrauenswürdige Partner wahr.
Es hat sich bewährt, eine Person zu ernennen, die im Organisationskomitee als Umweltverantwortliche/-r auch für den Schutz des Bodens zuständig ist. Massnahmen zum Schutz des Bodens sind von der Planung, dem Aufbau, der Durchführung bis zum Rückbau und zu der Rekultivierung einzuhalten. Für grosse Veranstaltungen können Fachleute der Bodenkundlichen Gesellschaft der Schweiz (BGS) beigezogen werden, welche praxisnah viele gute Tipps geben können.
Bodennutzung einschränken bei hoher Bleibelastung
Blei im Boden kann bei hoher Konzentration spielende Kinder und weidende Tiere gefährden oder via Pflanzen in die Nahrungskette gelangen. Gemäss Wegleitung des Bundes (1997) muss daher im Bereich des Kugelfangs, wo sehr hohe Bleibelastungen, nämlich mehr als ein Gramm pro Kilogramm Boden, vorliegen, jegliche Nutzung unterbunden werden. Dieses Gebiet ist einzuzäunen. Waldgebiete sind davon jedoch ausgenommen. In einem weiteren Bereich, der bis gut 20 Meter vor und bis rund 30 Meter hinter die Einschussstellen reicht, muss die Nutzung eingeschränkt werden. So ist beispielsweise Gemüseanbau verboten.
Die Gemeinden sind für die Ausführung der Massnahmen zuständig. Sind für die Durchsetzung der Nutzungsbeschränkungen Verfügungen notwendig, werden diese vom Kanton ausgestellt.
Immissionen durch künstlichen Kugelfang minimieren
Wie bei anderen Standorten ist es auch bei Schiessanlagen das Ziel, die Schadstoffeinträge in den Boden, insbesondere Blei, zu minimieren. Bei Schiessanlagen, die in Betrieb stehen, musste daher bis 31.12.2020 ein künstlicher Kugelfang installiert werden.
Stillgelegte Anlagen sichern oder sanieren
Stillgelegte Anlagen müssen so gesichert werden, dass keine Gefährdungen für Lebewesen oder Lebensräume bestehen. Bei einigen Schiessanlagen ist eine Sanierung nötig. Die Regelungen im Bereich Sanierungen und Installation von künstlichen Kugelfängen werden unter dem Thema Altlasten abgehandelt.
Bodenfruchtbarkeit bewahren
Was in der Landwirtschaft gilt, gilt auch für den Rebbau. Oberstes Ziel ist, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Mit bodenschonenden Methoden soll Bodenverdichtung und Bodenerosion vermieden werden. Geeignete Bodenpflegemassnahmen und umweltschonender Pflanzenschutz sollen die Bodenmüdigkeit verhindern und die mikrobielle Aktivität des Bodens anregen.
Mit Bodenbegrünung vor Erosion schützen
Begrünung mit bodendeckenden Pflanzen ist der beste Erosionsschutz in Rebbergen. Damit wird der Boden nicht nur vor Abtrag geschützt, sondern auch mit zusätzlicher organischer Substanz versorgt. Ebenso profitieren Nützlinge von der Begrünung.
Bodenverdichtung minimieren
Beim Traktoreinsatz in Rebanlagen soll Bodenverdichtung möglichst vermieden werden. Informationen und Beratung zur Minimierung der Bodenverdichtung bietet die Fachstelle Weinbau des Landwirtschaftlichen Zentrums SG.
Boden auch bei rationeller Waldbewirtschaftung schützen
Wegen der schwierigen ökonomischen Situation der Waldwirtschaft ist der Rationalisierungsdruck in der Bewirtschaftung gestiegen. Dies kann sich negativ auf den Boden auswirken. Trotz dieser Entwicklung muss der Boden weiterhin geschont werden. Denn die standorttypische Lebensgemeinschaft Wald mit Naturverjüngung muss nachhaltig gewährleistet sein.
Bei der Holzernte Waldboden schonend befahren
Mit der richtigen Beurteilung der Befahrbarkeit durch entsprechende Verfahrenswahl (kein flächiges Befahren, nur Rückegassen), einer konsequenten Feinerschliessung und einer auf die Wetterverhältnisse angepassten Maschinenwahl kann eine Bodenschädigung bei der Holzernte minimiert werden. Ein entsprechendes Projekt «Physikalischer Bodenschutz im Wald», welches von WSL und BAFU gemeinsam initiiert wurde, verfolgt grob diese Stossrichtungen.
Links und Downloads
Bodenmüdigkeit mit Mischkultur und Fruchtwechsel verhindern
Mit geschickter Planung der Pflanzungen und Mischkultur können das Entstehen von Bodenmüdigkeit und der einseitige Nährstoffentzug verhindert werden. Bei der Fruchtfolge werden die verschiedenen Ansprüche der Pflanzen berücksichtigt. Starkzehrer, Mittelzehrer und Schwachzehrer wechseln sich in der Jahresabfolge ab. Dadurch wird der Boden nicht ausgelaugt. Auch Gründüngung wirkt gegen Nährstoffverlust und unterstützt die Humusbildung.
Biologisch düngen – mit Mass
Pflanzen brauchen Nährstoffe zum Wachsen. Ein guter Dünger enthält neben Stickstoff, Phosphor und Kalium auch Spurenelemente und Mikroorganismen. Diese Voraussetzung erfüllen Kompost und Pflanzenjauche bestens. Auf Handelsdünger sollte wenn möglich verzichtet werden, da diese oft Schadstoffe enthalten. Aber auch bei biologischer Düngung muss Mass gehalten werden, sonst bildet sich ein zu hoher Salzgehalt im Boden.
Guten Kompost verwenden
Die Verwendung von Kompost ist äusserst sinnvoll. Dieser ist jedoch nur so gut wie sein Ausgangsmaterial. Zahlreiche Merkblätter, Kompostierkurse und -beratungsstellen geben darüber Auskunft, was kompostiert werden darf und was nicht.
Noch offene Fragen?
Boden und Stoffkreislauf, Abteilung Boden und Altlasten
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen