Wer bauen will, beauftragt Architekten bzw. Planungsfachleute, ein bewilligungsfähiges Bauprojekt auszuarbeiten.
Mit der Privaten Kontrolle können zertifizierte Fachleute anstelle der Baubewilligungsbehörde prüfen, ob die eingereichten Bauprojekte den Anforderungen der Energiegesetzgebung entsprechen.
Vorteile
- Der Zusatzaufwand, welcher der Baubewilligungsbehörde durch die nachträgliche behördliche Prüfung entstehen würde, entfällt zu einem grossen Teil.
- Für die Fachleute resultiert durch die Bestätigung demgegenüber kaum ein Zusatzaufwand.
- Die Private Kontrolle führt folglich zu einer Effizienzsteigerung.
- Weil sich die Arbeit der Gemeinde als Baubewilligungsbehörde auf die Kontrolle der Formalitäten beschränkt und sie nur Stichproben zur Qualitätskontrolle durchführt, wird sie massgeblich entlastet.
- Weitere Folge dieser Vereinfachung kann die Verkürzung der Behandlungsfristen von Baugesuchen sein.
Wer kontrolliert?
Der Kanton erteilt Fachleuten die Befugnis, private Kontrolle durchführen zu dürfen. Die Kantone AR, GL, SG, SZ und ZH arbeiten im Bereich der Privaten Kontrolle zusammen. Die Energiefachstelle des Kantons Zürich betreut das Sekretariat „Private Kontrolle“. Sie erteilt Auskünfte zu den Zulassungsbedingungen und verwaltet die Listen von befugten Personen.
Die Liste mit befugten Fachleuten, die im Kanton St.Gallen Kontrollen durchführen können finden Sie links in der Box «Weitere Informationen».
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
AWEL, Abteilung Energie, Sekretariat Private Kontrolle, Postfach, 8090 Zürich
Telefon 043 259 43 21
Fax 043 259 51 59
E-Mail energie@bd.zh.ch
Was wird kontrolliert?
Projektkontrolle:
- dass das Baugesuch den energierechtlichen Bestimmungen entspricht
- der Energienachweis nach Art. 11 EnV vollständig und korrekt ist. Dazugehören:
- die unterschriebenen und datierten Pläne, nach welchen das Vorhaben ausgeführt wird,
- die Angaben über die verwendeten Bauteile, die Berechnungen gestützt auf die Norm SIA 380/1, Ausgabe 2009
- die Begründung allfälliger Gesuche um Ausnahmebewilligungen
Ausführungskontrolle
- Ist das Objekt nach den bewilligten Projektunterlagen ausgeführt worden?
- Wird das Objekt nach Fertigstellung vorschriftsgemäss betrieben?
- Begründung allfälliger Abweichungen von den bewilligten Projektunterlagen
- Der Nachweis, dass sie der Baubewilligung bzw. den einschlägigen Vorschriften entsprechen.
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen