Logo Kanton St.Gallen

Die verlässliche und möglichst effiziente Stromversorgung spielt eine immer wichtigere Rolle, auch bei uns im Kanton St.Gallen. Allen Akteuren fallen dabei vertrauensvolle Aufgaben zu.

Ausgangslage

Früher hatten Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) eine Monopolstellung: Sie schlossen Bauten und Anlagen selbstbestimmt ans Stromnetz an, die so entstandenen Versorgungsgebiete mussten weder von den Gemeinden noch vom Kanton überwacht werden. 

Mit dem Stromversorgungsgesetz 2008 änderte sich das grundlegend. Dieses Gesetz zielte darauf ab, den schweizerischen Strommarkt schrittweise zu öffnen. Etwa indem Stromkunden ihren gewünschten Stromerzeuger oder -händler frei wählen können. 

Damit diese Liberalisierung des Strommarkts keine Risiken mit sich bringt – z.B. dass Neubauten wegen schlechter Wirtschaftlichkeit gar nicht erst an den Strom angeschlossen werden – überträgt das Stromversorgungsgesetz Kantonen und Gemeinden mehr Kompetenzen.

Der Kanton definiert, wer wo von wem Strom erhält

Dem Kanton hat das Stromversorgungsgesetz verschiedene Aufgaben auferlegt: 

  • Er muss flächendeckend auf dem gesamten Kantonsgebiet definieren, welcher Netzbetreiber welches Netzgebiet versorgt.
  • Er kann den Netzbetreibern einen Leistungsauftrag erteilen oder sie beispielsweise verpflichten, noch energieeffizienter zu werden.
  • Er entscheidet über Streitigkeiten bei Anschlüssen (ausgenommen Streitigkeiten über Anschlusskosten).
  • Er kann in Ausnahmen einen benachbarten Netzbetreiber zu einem bestimmten Anschluss verpflichten – und den eigentlich zuständigen Netzbetreiber von der Anschlusspflicht befreien.

Er kann bestimmen, unter welchen Bedingungen Anschlüsse ausserhalb der Bauzone erstellt werden und wer die Kosten trägt.

Noch offene Fragen?

Energie

Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen