Die Gestaltung eines Gebäudes sollte mit der Haustechnikplanung so zusammenwirken, dass dabei ein optimales Ergebnis aller energierelevanten Faktoren erreichet wird.
Schon beim Baugesuch muss deshalb nachgewiesen werden, dass die energierechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Wann wird der Nachweis erbracht?
Der Nachweis muss erbracht werden, wenn ein beheiztes Gebäude oder eine haustechnische Anlage erstellt oder geändert wird. Also wenn beispielsweise Bauteile wie Aussenwände, Dächer, Fenster oder haustechnische Anlagen wie Heizung, Warmwasseraufbereitung, Klimaanlagen, Lüftungen oder Kühlräume betroffen sind.
Wie wird der Nachweis erbracht?
Der Nachweis wird auf speziellen Energienachweisformularen erbracht, die von der Gemeindebehörde abgegeben oder elektronisch heruntergeladen werden können:
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