Die Gemeinden sind in den allermeisten Fällen verantwortlich, dass die Energiegesetze befolgt und eingehalten werden. Der Kanton ist nur für den Vollzug einiger weniger Vorschriften des Energiegesetzes zuständig.
Rechtliche Grundlagen
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie hier: Rechtliche Grundlagen
Private Kontrolle
Mit der Privaten Kontrolle können Fachleute der Baubewilligungsbehörde bestätigen, ob das eingereichte Bauprojekte den Anforderungen der Energiegesetzgebung entsprechen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Private Kontrolle
Bewilligung Heizsystem
Die Baubewilligung für neue oder geänderte Heizsysteme erteilt die jeweilige Wohngemeinde.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Bewilligung Heizsysteme
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen