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Die Gemeinden sind in den allermeisten Fällen verantwortlich, dass die Energiegesetze befolgt und eingehalten werden. Der Kanton ist nur für den Vollzug einiger weniger Vorschriften des Energiegesetzes zuständig.

Rechtliche Grundlagen

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie hier: Rechtliche Grundlagen

Private Kontrolle

Mit der Privaten Kontrolle können Fachleute der Baubewilligungsbehörde bestätigen, ob das eingereichte Bauprojekte den Anforderungen der Energiegesetzgebung entsprechen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Private Kontrolle 

Bewilligung Heizsystem

Die Baubewilligung für neue oder geänderte Heizsysteme erteilt die jeweilige Wohngemeinde.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Bewilligung Heizsysteme

Noch offene Fragen?

Energie

Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen