Energie-Grossverbraucher tragen im Kanton St.Gallen einige Pflichten, geniessen aber auch entscheidende Vorteile. Ihnen stehen drei flexible und bestenfalls sehr profitable Wege offen, den eigenen Energieverbrauch effizienter zu gestalten.
Wer gilt als Energie-Grossverbraucher?
Weist Ihre Betriebsstätte pro Jahr entweder
- einen Wärmeverbrauch von mehr als fünf Gigawattstunden und/oder
- einen Elektrizitätsverbrauch von mehr als einer halben Gigawattstunde
auf, dann gelten Sie laut st.gallischem Energiegesetz als Energie-Grossverbraucher.
In diese Kategorie fallen beispielsweise:
- energieintensive KMU und Industrie
- Banken
- Versicherungen
- Heime und Schulen
- grosse Hotels und Restaurants
- Spitäler
- Rechenzentren
Im Kanton St.Gallen gibt es rund 400 Energie-Grossverbraucher.
Welche Ziele müssen Grossverbraucher erreichen?
Mit Einbezug der Vorgaben und Ziele vom Bund hat unsere St.Galler Regierung beschlossen, dass Grossverbraucher ihre Energieeffizienz um durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr erhöhen müssen. Seit 2014 sind Grossverbraucher verpflichtet, Effizienzmassnahmen umzusetzen.
Weitere Informationen
So erreichen Sie Ihr Ziel:
Die 3 Wege für Grossverbraucher – inklusive Pro & Contra und Gebührenaufstellung
Wege zur Zielerreichung
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen